Künftig bis zu drei Jahre Haft für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
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Künftig bis zu drei Jahre Haft für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Das Gesetz basiert auf einem Entwurf der Bundesregierung, die hiermit wiederum ein Anliegen des Bunderates aufgriff, das dieser bereits im Mai 2010 in einem eigenen Gesetzentwurf formuliert und in den Bundestag eingebracht hatte. Zur Begründung seines Anliegens führte der Bundesrat damals aus, dass vor dem Hintergrund einer in den letzten Jahren festzustellenden Zunahme von tätlichen Angriffen gegen Polizeibeamte der strafrechtliche Schutz staatlicher Vollstreckungshandlungen aus Sicht der Länder nicht mehr ausreichend gewährleistet ist. Insbesondere wies er darauf hin, dass die Fälle des Widerstands gegen die Staatsgewalt innerhalb der letzten zehn Jahre bundesweit um ca. 31 Prozent zugenommen haben.
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Datum: 23.09.2011 - 18:30 Uhr
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