Versorgungsstrukturgesetz: Auch Gesundheitsfachpersonal fehlt im ländlichen Raum
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Mit dem Versorgungsstrukturgesetz - häufig als "Landärztegesetz" bezeichnet - will die Bundesregierung dem Ärztemangel im ländlichen Raum entgegen wirken. Es wurde am 03. August vom Bundeskabinett beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem den Ausbau der Möglichkeiten der Delegation ärztlicher Leistungen und der Telemedizin vor.
"Das Gesetz wird an dieser Stelle seine Wirkung verfehlen", prognostiziert Anke Ohmstede. "Um die Leistungen delegieren zu können, bedarf es qualifizierten Personals, z.B. einer MTA, die Kontrastmittel für eine Röntgenuntersuchung injizieren darf. Dieses Personal haben wir in den gut ausgebildeten Gesundheitsfachberufen aber gar nicht. Im Gegenteil besteht hier ebenfalls ein deutlicher Mangel, den das Versorgungsstrukturgesetz weder berücksichtigt, noch beseitigt", so Ohmstede weiter.
Dies hat nach Ansicht des dvta unter anderem mit der Wahrnehmung des Berufsbilds bei Berufseinsteigern zu tun. "Die Berufsbezeichnung medizinisch-technischer Assistent suggeriert nach wie vor einen assistierenden Beruf. Dabei arbeiten MTA selbständig und eigenverantwortlich. Nach wie vor bestehen zu wenige Möglichkeiten der akademischen Weiterbildung und der leistungsgerechten Bezahlung. Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern", fordert Anke Ohmstede.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der dvta ist mit rund 20.000 Mitgliedern einer der größten deutschen Fachverbände im Gesundheitswesen. Er vertritt die Interessen der Medizinisch-Technischen Assistentinnen und Assistenten (MTA) in Deutschland. Hierzulande arbeiten rund 90.000 MTA, überwiegend in Krankenhäusern und Facharztpraxen. Der Verband tritt für eine europaweite Harmonisierung von Berufsabschlüssen und die Übertragung arztnaher Tätigkeiten auf MTA ein.
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Matthias Still
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Datum: 27.09.2011 - 14:10 Uhr
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