Appell: Kinder frühzeitig zum Zahnarzt schicken

Appell: Kinder frühzeitig zum Zahnarzt schicken

ID: 48925

Regelmäßige Frühuntersuchungen unverzichtbar



(firmenpresse) - Das erste Mal beim Zahnarzt: Für jedes Kind ein aufregendes und manchmal leider nicht schmerzfreies Erlebnis. Dabei muss es dazu nicht kommen, wenn regelmäßige Frühuntersuchungen (FU) durchgeführt werden. Die Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB) erklärt, wie wichtig gerade diese und der Zahnarztbesuch für Vorschulkinder sind.

Spätestens im dritten Lebensjahr sollte der erste Kontakt mit dem Zahnarzt erfolgen. „Dabei geht es vor allem darum, dass sich das Kind an die Umgebung gewöhnt und den Zahnarzt vielleicht einmal in den Mund schauen lässt“, sagt der Vizepräsident der LZÄKB und Kieferorthopäde Dr. Eberhard Steglich. Bei dieser FU 1 kann sich der Zahnarzt ein Bild vom Zustand des Mundraumes machen - und erkennen, ob eventuelle Fehlentwicklungen der Zähne, des Zahnfleisches und des Kiefers vorliegen.

Doch der Zahnarzt schaut hierbei nicht nur in den Mund: „Er überprüft auch, was um diesen herum passiert. Anzeichen für Unterernährung, Misshandlung oder psychische Störungen können während der Funktionsuntersuchung ebenfalls offensichtlich werden“, betont Dr. Steglich, der die immer noch
zu geringe Wahrnehmung der Frühuntersuchungen anmahnt. „Und dabei ist gerade dieser erste Kontakt des Kindes mit dem Zahnarzt wichtig - um Schäden im Mundraum, wie zum Beispiel Fehlfunktionen der Kaumuskulatur, frühzeitig festzustellen, aber auch um dem Nachwuchs die Angst vor künftigen Behandlungen zu nehmen.“

Tatsächlich kommen viele Eltern mit ihrem Kind erst in die Praxis, wenn Schmerzen vorliegen und der Griff zum Bohrer unumgänglich ist. Dabei sollten nach der FU 1 die nächsten Frühuntersuchungen - FU 2 und FU 3 - mit vier beziehungsweise fünf Jahren folgen, denn: Eine jährliche Überprüfung des Mundraumes bereits im Vorschulalter beugt späteren,
langwierigen Problemen mit Zähnen, Zahnfleisch und Kiefergelenken vor.

Hintergrund:

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) führte im Jahr 1999 für gesetzlich versicherte Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ein. Diese leiten später in die Gruppen- und Individualprophylaxe über. Im Alter von 30 Monaten darf frühestens bei vollständigem Milchgebiss die erste FU erfolgen. Die


Untersuchungen dienen der Früherkennung von erhöhtem Kariesrisiko und beinhalten auch die Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Eltern.

Landeszahnärztekammer Brandenburg

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Datum: 14.05.2008 - 16:35 Uhr
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Ansprechpartner: Anja Jüttner
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Cottbus


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Kategorie:

Gesundheitswesen - Medizin


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Freigabedatum: 14.05.2008

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