Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Wettbüro-Urteil
ID: 491468
gilt auch für den Staat. Etwa 2,5 Milliarden Euro jährlich fließen
aus den Lottoeinnahmen in die Kassen der Länder sowie in ihre Sport-
und Kulturstiftungen. Kein Wunder also, dass sich die Länder mit
allen Mitteln gegen die private Konkurrenz wehren. Doch die Politik
hat sich verzockt. Das Argument, nur staatliche Kontrolle könne die
Spielsucht eindämmen, hat sich nun auch in den Augen der Münsteraner
Richter als scheinheilig erwiesen. Üppige Jackpots beim Staatslotto
sprechen ebenso dagegen wie die Legalisierung von immer
ausgefuchsteren Glücksspielautomaten in privaten Spielhallen. Der
Glücksspielstaatsvertrag läuft Ende des Jahres aus. Die Länder müssen
sich klar bekennen: Entweder ein Nein zu Wetten aller Art oder aber
die Freigabe privater Anbieter. Eines aber darf nicht geschehen: Dass
die Kommunen Schadenersatz für die Schließung von Wettbüros leisten
müssen, obwohl sie nur verlängerter Arm des Landes waren. Das Land
steht zumindest in der Pflicht, die Kommunen zu entschädigen. Denn:
Spielschulden sind Ehrenschulden.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.09.2011 - 19:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 491468
Anzahl Zeichen: 1348
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 264 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Wettbüro-Urteil"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalen-Blatt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).