Schadenersatz für Schiffsfonds-Anleger: OwnerShip Tonnage VI
Mit rund 10 Mio. € haben sich Anleger an dem im Jahr 2006 emittierten Schiffsfonds OwnerShip Tonnage VI beteiligt. Der Fonds wurde unter anderem über Cortal Consors aktiv vertrieben und beraten. Bei der Prüfung des Anlageangebotes haben wir Beratungsfehler festgestellt.

(firmenpresse) - Mit rund 10Mio. € haben sich Anleger an dem im Jahr 2006 emittierten Schiffsfonds OwnerShip Tonnage VI beteiligt. Der Fonds wurde unter anderem über Cortal Consors aktiv vertrieben und beraten.
Bei der Prüfung des Fondsprospekts haben wir festgestellt, dass dieser nicht ausweist, welcher Anteil des von den Anlegern aufzubringenden Eigenkapitals in die Schiffsinvestition fließt und welcher in so genannte „Weichkosten“ wie Kosten für Konzeption, Vertrieb und Platzierungsgarantie. Der Bundesgerichtshof fordert, dass dies für den Anleger ohne weiteres Nachrechnen erkennbar sein muss. Der Prospekt weist die entsprechenden Einzelpositionen aber nur in Bezug auf den Gesamtaufwand aus. Erst durch Nachrechnen wird erkennbar, dass rund 25 % des von den Anlegern aufgebrachten Eigenkapitals nicht werthaltig in das Schiff investiert wurde, sondern in die Taschen der Initiatoren floss. Hierüber wurde unser Mandant in der telefonischen Beratung durch Cortal Consors nicht aufgeklärt.
Ebenso wenig wurde er in dem Beratungsgespräch darüber informiert, welches eigene wirtschaftliche Interesse Cortal Consors mit der Anlageempfehlung verfolgte. Wäre unserem Mandanten mitgeteilt worden, dass und in welcher Höhe Cortal Consors für den Vertrieb des Fonds Provisionen erhält, wäre für ihn der Interessenkonflikt – Provisionsinteresse auf der einen Seite, an den Interessen des Anlegers ausgerichtete Beratung auf der anderen Seite – erkennbar geworden. Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet die unterlassene Aufklärung über dieses Provisionsinteresse einen Schadenersatzanspruch.
Haben auch Sie eine Beteiligung am Schiffsfonds OwnerShip Tonnage VI gezeichnet? Sind auch Sie über die Höhe der Weichkosten und die Provisionen der Sie beratenden Bank nicht informiert worden? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer
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Datum: 06.10.2011 - 15:02 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 06.10.2011
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