Fluglotsenstreik in Deutschland: Bei Annullierung muss das Ticket voll erstattet werden
ID: 496387
Fluglotsenstreik in Deutschland: Bei Annullierung muss das Ticket voll erstattet werden
Reisende müssen ab Mittwoch mit Streiks der Fluglotsen rechnen. Für verunsicherte Fluggäste hat der ADAC wichtige Informationen zusammengestellt:
Passagiere, deren Flüge aufgrund des Streiks annulliert werden, erhalten von den Fluggesellschaften den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurück. Alternativ besteht ein Anspruch auf kostenlose Umbuchung auf einen anderen Termin. Die Fluggesellschaft ist zudem verpflichtet, eine Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln zu vergleichbaren Reisebedingungen anzubieten. Startet der Flieger mit einer Verspätung von mehr als fünf Stunden, kann der Passagier entscheiden, ob er die Reise noch antritt. Tut er es nicht, muss die Fluggesellschaft den Komplettpreis des Tickets erstatten.
Pauschalurlaubern ist es bei einer längeren Reise zuzumuten, die Reise später anzutreten. Für sie besteht ? bei einem nur kurzen Streik ? kein Recht zur Kündigung des Reisevertrags. Sollten die Streiks jedoch länger andauern, ist wegen erheblichen Änderungen des Reiseumfangs eine Kündigung der Pauschalreise gerechtfertigt. Für die Beurteilung der Rechtslage dürfte das Verhältnis zwischen Verzögerung der Anreise und Dauer des Aufenthalts maßgebend sein. Verkürzt sich der Aufenthalt, steht dem Reisenden eine anteilige Erstattung des Reisepreises zu.
Anders bei Individualreisenden: Sie können zwar die Flugkosten zurückverlangen, müssen aber das gebuchte Hotel bzw. die anfallenden Stornokosten trotzdem bezahlen. Die Anreise zum Urlaubsort ist ihr eigenes Risiko.
Reisende, die am Flughafen festsitzen, müssen dort nicht übernachten. Dank der EU-Fluggastrechteverordnung ist die Fluggesellschaft verpflichtet, eine Unterbringung und Verpflegung in einem Hotel anzubieten. ADAC Juristen empfehlen Flugreisenden, ihren Anspruch auf derartige Betreuungsleistungen bei den Fluggesellschaften einzufordern.
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Am Westpark 8
81373 München
Tel (089) 76 76-0
Fax (089) 76 76-28 01
presse@adac.de
www.presse.adac.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 10.10.2011 - 15:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 496387
Anzahl Zeichen: 2448
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 536 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fluglotsenstreik in Deutschland: Bei Annullierung muss das Ticket voll erstattet werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ADAC (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).