DUH siegt vor VG Wiesbaden: Recht auf saubere Luft kann auch von Verbänden eingeklagt werden
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Anwohnerin setzen sich vor Gericht gegen hessische Landesregierung
wegen Untätigkeit bei der Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt
Wiesbaden durch - DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: "Urteil mit
bundesweiter Signalwirkung"
Berlin/Wiesbaden, 10. Oktober 2011: Die jahrelange Weigerung der
hessischen Landesregierung, gegen die hohe Luftschadstoffbelastung in
der Landeshauptstadt Wiesbaden vorzugehen, war rechtswidrig. Das hat
das Verwaltungsgericht Wiesbaden heute in einem Grundsatzurteil
entschieden, in dem außerdem erstmals in diesem Zusammenhang einem
Umweltverband ein eigenes Klagerecht zugestanden wurde.
Das Land muss nunmehr einen Luftreinhalteplan aufstellen, der alle
Maßnahmen enthält, mit denen der bereits seit 2010 geltende EU-weite
Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) schnellstmöglich eingehalten
werden kann. Nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH)
wird damit an der Einführung einer Umweltzone kein Weg vorbeiführen.
Das Gericht hat außerdem erstmals in Deutschland entschieden, dass
nicht nur die von hohen Luftschadstoffen direkt betroffene Klägerin
ihr Recht auf saubere Luft vor Gericht durchsetzen kann, sondern auch
Verbände wie die DUH.
"Dieses Urteil wird in der Konsequenz zu einer beschleunigten
'Scharfstellung' und Neuausweisung von Umweltzonen in ganz
Deutschland führen. Überall dort, wo die Verantwortlichen ihren
Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf saubere Luft verweigern, wird
die DUH helfen, dieses Grundrecht durchzusetzen, notfalls auch erneut
vor Gericht. Von der hessischen Landesregierung erwarten wir, dass
sie ihren vom Koalitionspartner FDP befeuerten, parteipolitisch
motivierten Widerstand endlich aufgibt und für eine schnelle
Verbesserung der Luftqualität in Wiesbaden Sorge trägt."
In der Klage selbst ging es um die seit Jahren beobachtete
Überschreitung des zulässigen Jahresmittelwerts für Stickstoffdioxid
(NO2) in der Landeshauptstadt. Die Verbandsklage durch die DUH war
möglich geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof im März 2011 in
einem Urteil die Klagebefugnisse von Umweltschutzorganisationen in
derartigen Verfahren gestärkt hatte. Insofern handelt es sich bei der
Entscheidung des VG Wiesbaden um das deutschlandweit erste
Musterurteil. Das Gericht verurteilte das Land zur schnellen
Aufstellung eines Luftreinhalteplans, der alle Maßnahmen enthält, die
zur Einhaltung des für NO2 geltenden Grenzwertes erforderlich sind.
Der EU-weit geltende Grenzwert für NO2, einen Luftschadstoff, der
vor allem aus ungefilterten Dieselmotoren stammt, wurde in der
Wiesbadener Innenstadt in den vergangenen Jahren regelmäßig
überschritten. Dessen ungeachtet ergriff die zuständige hessische
Landesregierung keine geeigneten Maßnahmen, um die Dauermisere zu
beenden oder wenigstens zu entschärfen. Insbesondere weigerte sich
das CDU-geführte Umweltministerium - auch unter Hinweis auf den
Widerstand des von der FDP gestellten Verkehrsministers -, in der
Landeshauptstadt eine Umweltzone nach dem Vorbild von mehr als
vierzig Städten im Bundesgebiet einzurichten.
Der Berliner Rechtsanwalt Remo Klinger, der mit der DUH das "Recht
auf saubere Luft" für Privatpersonen bereits 2008 vor dem
Europäischen Gerichtshof erstritten hatte, äußert sich hochzufrieden
zu dem Urteilsspruch: "Das Urteil ist ein voller Erfolg für alle
Bürgerinnen und Bürger Wiesbadens, nicht nur für die Kläger in diesem
Verfahren. Es zeigt einmal mehr, dass es sich lohnt, seine Rechte
notfalls vor Gericht durchzusetzen, wenn es die dafür zuständigen
Behörden nicht tun. Mit dem nunmehr anerkannten Klagerecht der
Verbände in Verfahren dieser Art hat das Urteil richtungweisende
Bedeutung für den gesamten Rechtsschutz im Umweltrecht."
Pressekontakt:
Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Remo Klinger
Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstraße 15, 10719 Berlin
Tel. 030 88472-80, Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com
Dr. Gerd Rosenkranz
Leiter Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de
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Datum: 10.10.2011 - 15:16 Uhr
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