Leipzig West AG: Erstes Haftungsurteil gegen Wirtschaftsprüfer
Mit Urteil vom 7.5.2008 verpflichtet das Landgericht Leipzig einen Wirtschaftsprüfer zur Zahlung von 5.273,89 € an den klagenden Anleger.
Stuttgarter Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar für ihren Mandanten Schadenersatz aufgrund von Prospekthaftung erstritten. Die Richterin zog den Wirtschaftsprüfer zur Verantwortung, der den Jahresabschluss 2004 der Wohnungsbaugesellschaft in seinem Testat uneingeschränkt bestätigte. Dieses uneingeschränkte Testat war in dem Prospekt abgedruckt, der für den Kläger im März 2006 die
Grundlage für den Kauf von Inhaberschuldverschreibungen der Wohnungsbaugesellschaft in Höhe von 5.000 € bildete.
Das Landgericht Leipzig begründet seine noch nicht rechtskräftige Entscheidung (Aktenzeichen 08 O
2934/07) damit, dass Wirtschaftsprüfer als sogenannte Garanten ebenso wie die Initiatoren der Prospekthaftung unterliegen. Im aktuellen Fall habe der Beklagte mit Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks und der Zustimmung zum Abdruck seines Testats im Prospekt den
unzutreffenden Eindruck vermittelt, den Jahresabschluss 2004 aufgrund seiner Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche Umfeld der Gesellschaft abschließend geprüft zu haben. Für das Gericht steht fest, dass dieser Sachverhalt nicht zutrifft und dass der beklagte Wirtschaftsprüfer die Prüfungshandlungen noch nicht beendet hatte, als er im Juni 2005 das Testat erteilte.
Rechtsanwalt Wolf von Buttlar kommentiert die Entscheidung des Landgerichts Leipzig: „Soweit wir wissen, ist dies das erste Haftungsurteil gegen einen Wirtschaftsprüfer in dem Anlageskandal der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West. Es ist nur konsequent und richtig, dass der beklagte Wirtschaftsprüfer zu Schadenersatz verurteilt wird. Wir begrüßen sehr, dass unser Mandant seine Einlagen plus Zinsen zurückerstattet bekommt.“
Circa 28.000 Anleger haben insgesamt ca. 552 Millionen € in Schuldverschreibungen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG investiert. Im Juni 2006 meldete das Unternehmen
Insolvenz an; der Insolvenzverwalter beziffert den Schaden mit ungefähr 250 Millionen €. Die Anleger kämpfen nun um ihre Investitionen, da bislang nur eine Insolvenzquote von weniger als 10% in Aussicht gestellt wurde.Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar:
Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2005/2006 und 2006/2007 zu den führenden
deutschen Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht sowie
Aktienrecht betreuen derzeit sechs Rechtsanwälte ein breites Mandantenspektrum. Die kontinuierlich wachsende
Anwaltskanzlei vertritt die Interessen von Aktionären und geschädigten Kapitalanlegern. Weitere Informationen online
abrufbar unter www.kapitalmarktrecht.de.
Borgmeier Public Relations
Sabine Berekoven, Nina Königsmark
Rothenbaumchaussee 5
20148 Hamburg
Tel.: 040/4130 960
Fax: 040/4130 9620
Mail: berekoven(at)agentur-borgmeier.de
Datum: 26.05.2008 - 12:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 49720
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sabine Berekoven, Nina Königsmark
Stadt:
Hamburg
Telefon: 040-4130960
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 26.05.2008
Diese Pressemitteilung wurde bisher 2066 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Leipzig West AG: Erstes Haftungsurteil gegen Wirtschaftsprüfer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Borgmeier Public Relations (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).