Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Rückzug von Stächele
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war, der Stächele in die unmögliche Situation gebracht hatte, binnen
Stunden den geheimen EnBW-Aktienankauf zu bewilligen, entbindet
Stächele nicht von einer Mitverantwortung - ebenso wenig wie der
Umstand, dass die beratenden Anwälte die Tragweite des Vorgangs
verkannten. Tatsache ist: Stächele stimmte der Ausbootung des
Parlaments zu - ein verfassungswidriger Akt. Nach dem entsprechenden
Urteil des Staatsgerichtshofs war die gestrige Rücktrittserklärung
unvermeidlich.
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Datum: 11.10.2011 - 23:25 Uhr
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