Fremdfirmenmanagement durch Werkvertrag
ID: 498611
Wer glaubt durch Vergabe von Tätigkeiten an Fremdfirmen auch die Verantwortung für den Arbeitsschutz übergeben zu haben hat weit gefehlt!
Doch wie kann sich ein auftragvergebendes Unternehmen absichern?
Pflicht zur Zusammenarbeit:
Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, müssen die Arbeitgeber hinsichtlich der Durchführung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zusammenarbeiten.
Für die Arbeitgeber besteht außerdem die Pflicht, sich gegenseitig über die bei der Arbeit entstehenden Gefahren zu unterrichten und die Arbeitsschutzmaßnahmen abzustimmen.
Pflicht zur gegenseitigen Information:
Außerdem muss ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmer anderer Arbeitgeber in seinem Betrieb beschäftigt, sich vergewissern, dass diese hinreichend unterwiesen sind (§ 8 Abs. 2 ArbSchG). Nahezu identisch finden sich diese Forderungen auch in
§ 6 BGV A1 "Grundsätze der Prävention". Informationen für die Praxis enthalten im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk die BGI 528 "Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren" und die BGI 865 "Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen“.
Pflicht zur Kontrolle:
Der Unternehmer, in dessen Betrieb das Fremdunternehmen die Arbeiten durchführt, muss sich vergewissern, dass der Fremdunternehmer seinen Beschäftigten alle erforderlichen Anweisungen und Unterweisungen für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung gegeben hat.
Dem Auftraggeber obliegt nicht die Verpflichtung, die "fremden" Arbeitnehmer zu unterweisen, wohl aber zu kontrollieren, ob die notwendigen Anweisungen erteilt wurden.
Pflicht zur Konsequenz:
Im Übrigen geht die allgemeine Rechtsauffassung davon aus, dass der Auftraggeber im Interesse der Gefahrenabwehr verpflichtet ist, die Arbeiten einstellen zu lassen, wenn für ihn erkennbar wird, dass die Fremdfirmenmitarbeiter erheblich gegen Schutzbestimmungen verstoßen.
Wie aber kann der auftraggebende Unternehmer diese Pflichten erfüllen?
Die Zauberworte heißen Fremdfirmenkoordinator und Werkvertrag!
ASD-Kompetenz bietet ein 1-Tagesseminar zur Ausbildung von Fremdfirmenkoordinatoren und der damit verbundenen Umsetzung eines schlüssigen Werkvertrags an.
Natürlich erhalten die Teilnehmer alle relevanten Unterlagen, wie z. B. Muster-Werkvertrag, Heißarbeitserlaubnisschein, Muster-Gefährdungsbeurteilung, Checklisten, Bewertungsbögen etc. zum direkten praktischen Einsatz.
Fremdfirmenkoordinatoren tragen erheblich zur Unfallverhütung in Ihrem Betrieb bei, denn bedenken Sie ... sie sind unter Umständen als Auftraggeber mitverantwortlich für die Unfälle von Fremdfirmen!
Werkverträge sichern Sie gegen rechtliche Repressalien ab.
Sie sind alarmiert?
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Inhaltlich fundierte und praxisnahe Seminare von kompetenten Trainern.
Seminare für den Arbeitsschutz und für die Arbeitswelt in den Großräumen Stuttgart, Pforzheim und Karlsruhe.
Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten und Fremdfirmenkoordinatoren.
Nach entsprechender Vereinbarung sind auch Inhouse-Seminare in Ihrem Betrieb möglich.
Datum: 13.10.2011 - 07:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 498611
Anzahl Zeichen: 2959
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andreas Sonntag
Stadt:
Pforzheim
Telefon: 01705517713
Kategorie:
Unternehmensführung & Management
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 13.10.2011
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