Vattenfall erwartet Nachbesserungen im CCS-Gesetz
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Vattenfall erwartet Nachbesserungen im CCS-Gesetz
Mit der Einschaltung des Vermittlungsausschusses und einem schnellen und positiven Ergebnis könnte ein endgültiges Scheitern der bereits 2009 schon einmal abgebrochen Umsetzung der Europäischen CCS-Richtlinie in deutsches Recht abgewendet werden. Bereits im Juli dieses Jahres ist die Frist für eine rechtskonforme Umsetzung abgelaufen. Die Europäische Union wird ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland sowie weitere EU-Mitgliedstaaten einleiten.
Inhaltlich besteht nach wie vor großer Änderungsbedarf. Tuomo Hatakka sagt dazu: "Wir erwarten ganz klar inhaltliche Verbesserungen in Richtung mehr Investitionssicherheit, vor allem bei den Genehmigungsverfahren, dem Zugang zu CO2-Speichern sowie einen Verzicht auf die Länderausstiegsklausel". In seiner derzeitigen Form biete der Gesetzestext keine geeignete Grundlage für eine positive Investitionsentscheidung.
Ihre Ansprechpartner für weitere Informationen sind:
Katharina Bloemer, Vattenfall Europe AG,
Telefon (030)8182 - 2316, Mobil (0173)244 36 29, katharina.bloemer@vattenfall.de
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Datum: 14.10.2011 - 11:00 Uhr
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