Gerichtsurteil stellt deutsche Lebensmittelüberwachung in Frage
ID: 500048
ein Urteil des Bundespatentgerichts in Sachen Schwarzwälder Schinken
vom 13. Oktober 2011 zur Kenntnis.
Danach soll aufgrund der Beschwerde des Schutzverbandes der
Schwarzwälder Schinkenhersteller e.V. das Schneiden und Verpacken des
Schinkens ebenfalls im Schwarzwald erfolgen.
Die noch nicht rechtsverbindliche Entscheidung muss erst noch den
EU-Gremien zur Prüfung vorgelegt werden und unterstellt, dass die
Lebensmittelüberwachung für diese Schinkenspezialität ausschließlich
im Schwarzwald erfolgen kann.
Damit wird den Kontrollbehörden in den übrigen Bundesländern die
Kompetenz in der Überprüfung von Lebensmitteln aberkannt.
Nach der bisher gültigen Spezifikation der geschützten
geografischen Angabe (g.g.A.) Schwarzwälder Schinken ist das
Aufschneiden und Verpacken auch außerhalb des sogenannten
Schutzgebietes erlaubt, da die lebensmittelrechtliche Überwachung
bundesweit genau so sorgfältig wie im Schutzgebiet geregelt ist und
stattfindet.
Die Abraham Schinken GmbH und weitere Hersteller von Schwarzwälder
Schinken haben diesbezüglich in einem vor dem Deutschen Patent und
Markenamt geführten Verfahren bereits im Jahre 2008 klar obsiegt.
Nach diesem juristischen Hin und Her wird die endgültige Entscheidung
jetzt auf EU-Ebene getroffen. Dieses Verfahren beansprucht
erfahrungsgemäß einen längeren Zeitraum. Bis dahin bleibt daher die
bestehende Spezifikation in Kraft. Somit kann der im Herzen des
Schwarzwalds traditionell im eigenen Betrieb hergestellte Schinken
wie bisher in dem hochmodernen Slice-Zentrum in Harkebrügge
aufgeschnitten und verbrauchergerecht verpackt werden. Dies geschieht
selbstverständlich unter Kontrolle der zuständigen Behörden.
Das Unternehmen wird nachhaltig sicherstellen, dass auch in
Zukunft kein Verbraucher auf Abraham Schwarzwälder Schinken
verzichten muss.
Pressekontakt:
Abraham Schinken GmbH
Stephan Holst
Brookdamm 21
D-21217 Seevetal
Tel. 040 / 768 005-327
stephan.holst@abraham.de
Molthan van Loon Communications GmbH
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Datum: 14.10.2011 - 16:13 Uhr
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