DStGB: Höhere Kernkapitalquote bei Sparkassen nicht erforderlich!
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EU auf, Sparkassen von der Verpflichtung zu höherem Eigenkapital
auszunehmen. DStGB Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg begrüßte
heute in Berlin ausdrücklich Äußerungen des Bundesfinanzministers
wonach die Sparkassen von den Barroso-Plänen nicht betroffen sein
sollen. "Vor dem Hintergrund, dass Sparkassen kaum Staatsanleihen
halten, ist eine Herausnahme der Sparkassen aus den erhöhten
Kernkapitalanforderungen sinnvoll", sagte Landsberg. Auf die Kommunen
als Träger der Sparkassen wären sonst kurzfristig erhebliche
finanzielle Belastungen zur Aufstockung des Eigenkapitals ihrer
Sparkassen zugekommen. Zugleich wären damit negative Auswirkungen auf
die Kreditkonditionen für die Wirtschaft verbunden gewesen.
Auch der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes,
Heinrich Haasis lehnt eine höhere Eigenkapitalquote ab. Nach seinen
Worten können die Banken ihr Eigenkapital nicht innerhalb weniger
Monate so weit aufstocken. Haasis betonte, durch das
Basel-III-Abkommen sei bis 2018 eine harte Kernkapitalquote von
sieben Prozent vorgesehen. Eine höhere Aufstockung in deutlich
kürzerer Zeit sei nicht zu machen. Auch eine Staatsbeteiligung zur
Erhöhung der Quote lehnte er ab.
Hintergrund
EU-Kommissionspräsident Barroso will systemrelevante Banken auf
dem kommenden EU-Krisen-Gipfel dazu verpflichten, eine deutlich
höhere harte Kernkapitalquote von neun Prozent innerhalb von nur drei
bis neun Monaten zu erreichen.
Basel III schreibt künftig eine harte Kernkapitalquote von sieben
Prozent vor. Damit wird die Quote von vor der Krise (zwei Prozent)
deutlich erhöht. Die Regelungen müssen in europäisches Recht
umgesetzt werden. Sie sollen ab 2013 gelten und schrittweise bis 2018
greifen. EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso hat
vorgeschlagen, eine vorübergehend höhere harte Kernkapitalquote für
systemrelevante Banken einzuführen; Details soll die Europäische
Bankenaufsichtsbehörde ausarbeiten.
Weitere Informationen auf www.dstgb.de.
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Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de
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Datum: 18.10.2011 - 12:31 Uhr
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