Persönlichkeitsrechte von Prominenten
ID: 50270
Presserecht

(firmenpresse) - Prominente stehen permanent im Licht der Öffentlichkeit. Oftmals vermischen sich das Berufs- und das Privatleben. Hierzu schließen Prominente Verträge mit Werbepartnern, Fernsehsendern, Lizenznehmern oder Verlagen. Hierbei bedarf es der genauen Aushandlung von Verträgen, die einerseits die Persönlichkeitsrechte zur Genüge beachten und andererseits der Persönlichkeitsvermarktung dienen.
Rechtsanwältin Dr. Mahmoudi legt bei der Vertretung ihrer prominenten Mandanten besonderen Wert darauf, dass auch noch Freiräume in beruflicher sowie in privater Hinsicht bestehen bleiben. „Wir gehen auf die Bedürfnisse unserer prominenten Mandanten ein. Zu diesem Mandantenstamm gehören neben Spitzensportlern auch Models, Moderatoren, Schauspieler, Drehbuchautoren und Künstler. Insbesondere die Privatsphäre der Familie muss geschützt werden. Dies vertreten wir mit aller Konsequenz und allen Mitteln des Presserechts“.
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Die in Köln ansässige Rechtsanwaltskanzlei Dr. Mahmoudi & Partner ist hoch spezialisiert und berät überregional zu allen Fragen im Kunstrecht.
Kontakt:
Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte
Von-Werth-Str. 44
Tel: 0221 – 3799 0651
Fax: 0221 – 3799 0652
Email: info(at)mahmoudi-rechtsanwaelte.de
www.kunstrechtskanzlei.de
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Datum: 02.06.2008 - 15:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 50270
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Mahmoudi
Stadt:
Köln
Telefon: 0221-3799 0651
Kategorie:
Rechtsberatung (gewerblich)
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 02.06.2008
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