Vorsicht Produktabbildungen: Abweichungen von der Ware müssen grundsätzlich gekennzeichnet sein
Mannheim. Händler, die Waren im Rahmen ihrer Produktbeschreibung abbilden, müssen unbedingt auf etwaige Abweichungen des Bildes vom angebotenen Produkt hinweisen. Darauf weist iclear, das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, hin.
Fest steht: Jede Darstellungsabweichung muss grundsätzlich immer gekennzeichnet werden, erklärt dazu Medienrechtler Michael Rohrlich, der die Rechtstipps für Online-Händler im Auftrag von iclear zusammenstellt.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
iclear ist das Internet-Abrechnungssystem, das Käufer und Verkäufer gleichermaßen vor unliebsamen Überraschungen beim Online-Handel schützt und die komfortable Abwicklung von Bestell- und Bezahlvorgang unterstützt. Mit dem iclear-Treuhandsystem können Käufer im Internet nach einmaliger Anmeldung Waren bestellen und bequem, einfach, sicher und ohne Zusatzkosten bezahlen. iclear vermittelt dabei zwischen den beteiligten Parteien, sorgt für eine transparente, für beide Seiten sichere Abwicklung und schafft so Vertrauen in den Online-Handel und die Bezahlung per Internet. Neben den banküblichen Bezahlungswegen akzeptiert iclear auch die Abrechnung über Visa und Master Card. Darüber hinaus haben iclear-Kunden die Möglichkeit, bei ihrem Zahlungsanbieter eine virtuelle Geldbörse einzurichten. Aktuell können mehrere hunderttausend angemeldete iclear-Nutzer bei rund 3.000 angeschlossenen Internethändlern einkaufen. iclear ist ein Angebot der iclear GmbH mit Sitz in Mannheim und der My iclear Schweiz GmbH. Geschäftsführer sind Roman Eiber und Michael Sittek.
Michael Sittek
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Datum: 04.06.2008 - 11:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Herbert Grab
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Mannheim
Telefon: 07127 57 07 10
Kategorie:
Information & TK
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 04.06.2008
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