Helfen oder weiterfahren / Gefahr durch Gaffer / ADAC: Wer Rettungsarbeiten behindert, macht sich strafbar
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Seltenheit, dass andere Autofahrer anhalten. Doch nicht etwa um zu
helfen, sondern um zu schauen und zu fotografieren. Nach Unfällen
gibt es nach Angaben des ADAC immer mehr Behinderungen durch
sensationslustige Zuschauer. Dabei ist ein solches Verhalten kein
Kavaliersdelikt: Wer Rettungsarbeiten behindert, muss mit einem
Bußgeld von mindestens 40 Euro, im schlimmsten Fall sogar mit 5 000
Euro rechnen. Außerdem können Gaffer wegen der Behinderung von
Einsatzkräften auch in Haft genommen werden.
Auch wer vermeintlich aus der Ferne zusieht und das Auto auf dem
Pannenstreifen abstellt, aber damit eine Rettungsgasse blockiert,
muss mit 20 Euro Strafe rechnen. Seit einigen Jahren ist laut ADAC zu
beobachten, dass das Phänomen des Gaffens immer weiter zunimmt. Die
Rufe nach härteren Bestrafungen derer, die Rettungseinsätze
behindern, werden immer lauter. Doch in der Praxis haben die
Einsatzkräfte der Polizei nach Unfällen Wichtigeres zu tun, als die
Personalien der Gaffer aufzunehmen und diese zu bestrafen. Die
schnelle Versorgung der Verletzten oder das Absperren der
Unfallstelle muss an erster Stelle stehen, um Schlimmeres zu
verhindern.
Wer als Erster an eine Unfallstelle kommt, muss laut ADAC Erste
Hilfe leisten und den Unfall der Polizei melden. Wenn schon
Einsatzkräfte an Ort und Stelle sind, ist alles zu unterlassen, was
die Retter in ihrer Arbeit beeinträchtigen könnte. Wer den Unfall auf
der Gegenspur begafft und deshalb bremst, bringt sich und andere in
Gefahr und wird so vielleicht gleich selbst Opfer anderer Gaffer.
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer@adac.de
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Datum: 24.10.2011 - 13:10 Uhr
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Kategorie:
Auto & Verkehr
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