Seit einem Jahr wird europaweit vollstreckt / Kaum Knöllchen aus dem Ausland / ADAC: Bisher nur wenige Fälle aus den Niederlanden
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EU-Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden. Wer im Urlaub also
zu schnell unterwegs ist oder falsch parkt, muss seit einem Jahr
damit rechnen, dass der Bußgeldbescheid nach Hause flattert und
dementsprechend bezahlt werden muss. Bisher ist nach Angaben des ADAC
die europaweite Vollstreckung von Bußgeldern eher zäh angelaufen.
Einige wenige Bescheide aus den Niederlanden wurden durch die
deutschen Behörden eingetrieben.
Auch wenn in der Praxis die Vollstreckung über die Grenzen hinweg
noch nicht volle Fahrt aufgenommen hat, ist es keineswegs ein
Freibrief, sich im Ausland nicht an die Verkehrsregeln zu halten und
Knöllchen einfach zu ignorieren. Denn gerade nach dem Ende der
Reisesaison 2011 rechnet der Club vermehrt mit Vollstreckungsersuchen
aus dem Ausland.
Bei Europaknöllchen kann die Eintreibung hierzulande allerdings in
bestimmten Fällen verweigert werden. Unter anderem muss das Bußgeld,
um in Deutschland vollstreckt zu werden, eine Höhe von mindestens 70
Euro (inkl. eventueller Verfahrenskosten) haben. Der ausländische
Bußgeldbescheid darf nicht in der Sprache des Landes verfasst sein,
in der der Verstoß begangen wurde, sondern muss auf Deutsch
verschickt werden.
Generell fordert der ADAC bei der EU-weiten Bußgeldvollstreckung
noch einige Nachbesserungen. So muss sichergestellt sein, dass die
Knöllchen immer in der Sprache des Empfängers verfasst werden. Nur so
ist gewährleistet, dass Betroffene die Rechtsbehelfsbelehrungen
verstehen und im Einzelfall von den ihnen zustehenden Rechten, wie
zum Beispiel Einspruch, form- und fristgerecht Gebrauch machen
können.
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Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer@adac.de
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Datum: 26.10.2011 - 10:58 Uhr
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