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Berlin. Zur aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes und der Auswirkung auf das System des Presse-Grosso erklärt der Vorsitzende der FDP-Kommission für Internet und Medien und Mitglied des Bundesvorstandes, HANS-JOACHIM OTTO:
"Das Presse-Grosso ist der Garant für eine echte Medien- und Meinungsvielfalt am Kiosk. Es ist damit unverzichtbarer Bestandteil unserer auf Meinungs- und Pressevielfalt angelegten Medienordnung. Anhand der schriftlichen Urteilsbegründung werden wir zügig prüfen, wie das System des Presse-Grosso und das zwischen Verlegern und Grossisten unstreitige und gemeinsame Ziel der Meinungsvielfalt auch zukünftig gesichert werden kann. Eine schleichende Erosion des Presse-Grosso werden wir nicht zulassen. Wir wollen die publizistische Vielfalt am Kiosk für die Bürger sichern und wirtschaftliche Planbarkeit und Rechtssicherheit für die Unternehmen gewährleisten. Wir wollen eine bunte, abwechslungsreiche Landschaft am Kiosk und keine Monokultur.
Ich appelliere an die Verleger und deren Verbände sich weiter zur ?Gemeinsamen Erklärung? von 2004 zu bekennen und einer drohenden Diskriminierung von Produkten einzelner, insbesondere kleinerer Verlage entgegenzuwirken. Die ?Gemeinsame Erklärung? ist die Grundlage für das bewährte System des neutralen Vollsortiments-Grosso."
Kontakt:
FDP-Bundespartei
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10117 Berlin
Telefon: 030 - 28 49 58 43
Fax: 030 - 28 49 58 42
E-Mail: presse@fdp.de
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Datum: 26.10.2011 - 12:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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