Ab morgen besserer Rechtsschutz
ID: 507614
Ab morgen besserer Rechtsschutz
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu den ab morgen geltenden Rechtsschutzverbesserungen im Zivilprozess:
Der Rechtsschutz in Deutschland wird noch besser. Die Zivilgerichte werden häufiger mündlich verhandeln. Die mündliche Verhandlung ist der Dreh- und Angelpunkt im Prozess. Hier können die Parteien ihren Standpunkt offen mit den Richtern diskutieren. Gerade in zweiter Instanz wurden bislang viele Fälle im schriftlichen Verfahren entschieden. Das neue Gesetz stellt sicher, dass die Richter über alle wichtigen Fälle mit den Beteiligten persönlich reden. Die Richter dürfen nur noch im schriftlichen Verfahren entscheiden, wenn die Berufung offensichtlich aussichtslos ist.
Ab morgen gibt es auch ein neues Rechtsmittel. Bisher wurde in der zweiten Instanz häufig durch unanfechtbaren Beschluss entschieden. Dann war der Prozess beendet, ohne dass es weitere Rechtsmittel gab, selbst wenn es um große Summen ging. Damit ist jetzt Schluss. Die Rechtsprechung der Berufungsgerichte steht für Streitwerte über 20.000 Euro jetzt immer unter höchstrichterlicher Kontrolle.
Zum Hintergrund:
Berufungsgerichte waren bislang nach § 522 Absatz 2 ZPO verpflichtet, die Berufung in klaren Fällen ohne mündliche Verhandlung und ohne weitere Anfechtungsmöglichkeiten zurückweisen. Die von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagene Neuregelung stärkt die mündliche Verhandlung und baut den Rechtsschutz aus:
- Auch im Berufungsverfahren muss jetzt immer mündlich verhandelt werden, wenn eine mündliche Erörterung des Rechtsstreits geboten ist - zum Beispiel wegen der existenziellen Bedeutung des Rechtsstreits für eine Partei -, selbst wenn die Sache aussichtslos erscheint und keine Grundsatzbedeutung hat.
- Die Schwelle für eine Prozessbeendigung durch unanfechtbaren Beschluss wird heraufgesetzt. Künftig kann dies nur noch geschehen, wenn die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, während bislang Offensichtlichkeit nicht gefordert wurde.
- Das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde wird eingeführt. Selbst wenn eine Berufung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen wird, kann dagegen künftig ab einer Beschwer von 20.000 Euro Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden. Damit werden Zurückweisungsbeschlüsse unter den gleichen Voraussetzungen wie heute schon Berufungsurteile anfechtbar. Damit werden zugleich regionale Unterschiede im Rechtsschutz beseitigt.
Das Gesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt morgen in Kraft.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Thorsten Bauer, Birte Betzendahl, Harald Schütt
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 26.10.2011 - 15:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 507614
Anzahl Zeichen: 3867
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 226 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ab morgen besserer Rechtsschutz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beschlossen. Der von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und von dem Bundes
Wir verlieren mit Winfried Hassemer einen großen Rechtsdenker ...
Zum Tod des früheren Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer erklärt der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: "Mit großer Bestürzung habe ich vom Tod von Winfried Hassemer erfahren. Wir verlieren mit ihm eine
Vorratsdatenspeicherung: Endlich über Sinn und Unsinn ehrlich nachdenken ...
Zu den heute vorgelegten Schlussanträgen des Generalanwaltes des Europäischen Gerichtshofes zu der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie erklärt die geschäftsführende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Vorratsdatenspeicherung ist auf europarechtlichem Treibsand gebau
Weitere Mitteilungen von Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Eklat im Innenausschuss: Regierung versucht TKG-Novelle im Schweinsgalopp durchzubringen ...
Zu den für heute geplanten Beratungen zur TKG-Novelle im Innenausschuss erklären der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Michael Hartmann und zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerold Reichenbach: Nach heftigen Auseinandersetzungen über die Beratung der N
Regierung filibustert, aber handelt falsch oder gar nicht ...
Anlässlich der Vorstellung des Demografieberichts der Bundesregierung erklären die Sprecherin und der Sprecher der Arbeitsgruppe Demografischer Wandel und des Zukunftsprojekts "Miteinander der Generationen" der SPD-Bundestagsfraktion Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Franz Münteferin
Entwickelt sich der Fall des Polit-Aktivisten Bergstedt zum handfesten Polizeiskandal? - GRÜNE fordern lückenlose Aufklärung ...
Der Polizeieinsatz gegen den Mittelhessischen Polit-Aktivisten Jörg Bergstedt entwickelt sich nach Auffassung des innenpolitischen Sprechers der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Jürgen Frömmrich, zu einem handfesten Polizeiskandal. Im Mittelpunkt dieses Skandals steht mal wieder de
Bundesjustizministerium mit dem Preis für gute Gesetzgebung ausgezeichnet ...
Das Bundesministerium der Justiz ist heute von der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung mit dem "1. Preis für gute Gesetzgebung 2011" ausgezeichnet worden. Gewürdigt wird das Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG). In Zusammenarbeit mit der Stiftung Apfelbaum soll de




