Werben mit der EM 2008

Werben mit der EM 2008

ID: 50818

Die Fußballeuropmeisterschaft hat begonnen und es reizt viele Unternehmen mit ihr zu werben. Dabei gibt es aber verschiedene Hürden und insbesondere müssen die seitens der UEFA eingetragenen Marken berücksichtigt werden.





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(firmenpresse) - Die Fußball EM 2008 hat begonnen und ist natürlich auch für die Werbung interessant. Daher werden verschiedene Marketingmaßnahmen versuchen, die Fußball-Europameisterschaft 2008 als Aufhänger zu verwenden. Oft sieht man, dass Produkte und Dienstleistungen um die Bezeichnung EM 2008 oder mit einem Logo der Veranstaltung erweitert werden.
Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass es im Zusammenhang mit diesem Großereignis seitens des Europäischen Fußballverbandes (UEFA) verschiedene Marken gibt. Diese wurden durch die Verantwortlichen bei den Markenämtern registriert.
Folgende Wortmarken beanspruchen Schutz für fast alle Waren und Dienstleistungen:

EURO 2008 UEFA EM 2008
UEFA European Football Championship EM 2008
AUSTRIA/SWITZERLAND 2008OESTERREICH/SCHWEIZ 2008
AUTRICHE/SUISSE 2008Trix
Flix

Hinzu kommen noch diverse Wort-/Bildmarken für die verschiedenen Logos der Europameisterschaft. Beispielsweise sind das offizielle Logo und das Maskottchen der Europameisterschaft 2008 geschützt (http://www.uefa.com/newsfiles/517845.pdf).

Das Interesse der UEFA, die EM 2008 weitestgehend selbst zu vermarkten und die Verwendung der Bezeichnungen die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen durch die Vergabe von Lizenzrechten zu steuern, insbesondere Trittbrettfahrer zu verhindern, ist nicht zuletzt auch durch die beträchtlichen Lizenzsummen, die seitens der offiziellen Sponsoren gezahlt wurden, sehr groß.
Daher ist davon auszugehen, dass wie bei der WM 2006 auch dieses Mal seitens der UEFA gegen die unberechtigte Verwendung der eingetragenen Marken vorgegangen wird. Deshalb sollte jedes Unternehmen genau prüfen, ob und wie es in dieser Zeit mit dem Bezug auf die Fußball-Europameisterschaft wirbt. Insbesondere bei der markenrechtlichen Verwendung der geschützten Marken muss vorher ein entsprechendes Lizenzabkommen mit der UEFA geschlossen werden. Wobei es dafür jetzt weitestgehend zu spät sein dürfte. Grundsätzlich erfolgt die Vermarktung der Lizenzen über Warner Bros. , Neil Nottingham, Warner House, 98 Theobald’s Road, London WC1X 8WB UK , E-Mail: neil.nottingham@warnerbros.com



Bei einigen der Wortmarken sind zwar erhebliche Zweifel an deren Schutzfähigkeit angebracht, aber sie sind derzeit eingetragen und damit kann die UEFA auf der Grundlage der Marken gegen die Verwendung vorgehen.

Die Bedenken bestehen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BGH, denn dieser hatte bereits bei den Marken „EURO 2000“ und später bei „Fußball WM 2006“ festgestellt, dass diese als Marke nicht schutzfähig sind, da es sich um einen reinen Sachhinweis handelt. Ausdrücklich entschied der BGH, dass dies auch für Waren und Dienstleistungen gelte, die vom Verkehr mit dem Sportereignis im Zusammenhang gebracht werden und erteilte einer sogenannten „Eventmarke“ (Markenschutz für die Veranstaltung von sportlichen oder kulturellen Großereignissen als solche) eine klare Absage. Solange die Marken für die jetzige EM aber eingetragen sind, müssen die Gerichte diese bei eventuellen Abmahnungen und Verletzungsprozessen als Grundlage nehmen.
Über die bereits beim Europäischen Markenamt gestellten Löschungsanträge wird erst nach Ende der EM entschieden werden. Wobei erstaunlich ist, dass das HABM (Europäisches Markenamt) die Marken überhaupt eingetragen hat, denn eigentlich legt es hinsichtlich der Schutzfähigkeit sehr hohe Maßstäbe an, ist aber nicht an die Rechtsprechung des BGH gebunden.

Bei der Verwendung von markenrechtlich derzeit geschützten Begriffen sollte immer darauf geachtet werden, dass die Formulierungen rein beschreibend sind und nicht als Kennzeichen verwendet werden, wie z.B.: „Nur während der EM 2008: 10 % auf alles!“ wäre unzulässig, „Während der EM 2008 geben wir 10 % Rabatt auf alles“ jedoch erlaubt. Reine Anspielungen auf die Fußball EM wie „Wir holen den Titel!“, „Wir zeigen hohen Preisen die rote Karte“ oder „Anpfiff für Siegertypen“ betrachten die Gerichte dagegen regelmäßig als zulässig. Aber oft liegt die Gefahr im Detail und kleine Wortspiele können große Wirkung entfalten.
So ist beispielsweise ein Plakat mit der Aufschrift „„Heute große EM 2008 Party“ unzulässig und kann abgemahnt werden, denn es wird der Anschein erweckt, es handele sich um eine offizielle EM-Party. Anders liegt der Fall, wenn der Satz formuliert wird „Anlässlich der EM 2008: Große Party“, denn dann wird die Bezeichnung „EM 2008“ rein beschreibend verwendet.
Ähnlich wenn ein Bäcker sein Brot mit dem Satz „Unser Brot zur EURO 2008“ bewirbt – dies ist erlaubt, aber unzulässig wäre „EM 2008 Brot“.

Obige Beispiele sollen aufzeigen, dass es Möglichkeiten gibt, das Großereignis auch als nicht lizenzierter Partner zu nutzen, aber die Grenzen fließend sind. Gern beraten wir Sie bei der Gestaltung solcher Werbemaßnahmen.

Abschließend sei noch darauf verwiesen, dass auch die Verwendung der Bezeichnungen in Domainnamen markenrechtlich relevant sein kann und daher in diesem Zusammenhang dringend eine vorherige Markenrecherche empfohlen wird.

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