Uhl/Binninger: Befugnisse zur Terrorbekämpfung bleiben erhalten
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Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze beschlossen. Dazu erklären der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter
Uhl, und der zuständige Berichterstatter Clemens Binninger:
"Wir stellen mit dem Beschluss sicher, dass unsere
Sicherheitsbehörden auch zukünftig die notwendigen Befugnisse zur
Terrorbekämpfung haben. Die bewährten Instrumente aus dem
Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz laufen damit nicht Anfang 2012
aus, sondern können weiterhin von unseren Nachrichtendiensten
angewandt werden.
Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten, die Reisebewegungen
und die Finanztransaktionen von Verdächtigen sind gerade mit Blick
auf die terroristische Szene, die sich abschottet und sehr
konspirativ agiert, oftmals der einzige Ansatz für die
Sicherheitsbehörden zur Aufklärung von Verbrechen. Deshalb ist es
richtig, dass die Nachrichtendienste auch zukünftig die Befugnis
haben, bei Terrorverdacht Auskünfte von
Telekommunikationsunternehmen, Fluggesellschaften, Buchungsstellen
sowie Finanzinstituten zu erhalten. Wir haben uns gleichzeitig
entschieden, bestimmte Befugnisse abzuschaffen, die in der
Vergangenheit nicht genutzt wurden. Andere Befugnisse werden dagegen
effektiver ausgestaltet.
Wir begrüßen die breite Zustimmung zu diesem Gesetz im Bundestag.
Sie zeigt, dass das Parlament sich seiner Verantwortung für die
Sicherheit unseres Landes bewusst ist."
Pressekontakt:
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Datum: 28.10.2011 - 10:55 Uhr
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