Vorsicht Steuerfalle! Das sollten Sie wissen
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kaufen immer neue CDs mit brisanten Steuerdaten. "Trotz ausführlichen
Berichterstattungen in den Medien weiß aber kaum ein Bürger, wann
genau er sich der Steuerhinterziehung strafbar macht, wie die
Ermittler arbeiten und welche Sanktionen drohen", bemängelt Arne
Lißewski, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht sowie Mitautor
des Beck kompakt-Ratgebers "Steuerhinterziehung - Straftat und
Rechtsfolgen".
Er klärt auf: "Steuerhinterziehung existiert in vielen Varianten,
durch aktives Tun genauso wie durch Unterlassen." Wer beispielsweise
mehr Reiseauslagen geltend macht als angefallen, oder gegenüber dem
Finanzamt Einnahmen verschweigt, macht sich strafbar. "Abzugrenzen
ist aber die leichtfertige Steuerverkürzung, die lediglich eine
Ordnungswidrigkeit ist und nur zu einem Bußgeld führt", erklärt Arne
Lißewski. Andernfalls drohen saftige Geld- und Haftstrafen. "Hinzu
kommt, dass der Steuerhinterzieher für den Steuerschaden persönlich
haftet, auch wenn ein Dritter von der Steuerhinterziehung profitiert
hat", warnt der Steuerexperte. "Der Staat hat auch die Möglichkeit,
Vermögen einzukassieren oder ordnungsrechtliche Folgen auszusprechen,
etwa die Gewerbeuntersagung."
Es sei denn, die Steuerhinterziehung ist verjährt. Zu
unterscheiden ist hier die strafrechtliche Verjährung, die
grundsätzlich nach fünf Jahre eintritt, von der steuerrechtliche
Verjährung, die erst nach Ablauf von zehn Jahren beginnt.
"Um sich ein nervenaufreibendes Verfahren zu ersparen, sollten
Steuersünder immer auch an die Selbstanzeige denken", rät Arne
Lißewski. "Eine Alternative, die es übrigens nur im Steuerrecht gibt.
Denn bei keinem anderen Straftatbestand ist es möglich, durch eine
Selbstbezichtigung straffrei davonzukommen." Seit Mai 2011 gelten
hierfür in Deutschland neue Regeln. Lißewski: "Die Teil-Selbstanzeige
ist mit der Neuregelung unwirksam geworden. Es gilt das Prinzip des
,reinen Tisches'. Darüber hinaus bedarf es zur Erlangung der
Straffreiheit bei Hinterziehungen mit einem Steuerschaden von mehr
als EUR 50.000,00 der Zahlung eines Strafzinses in Höhe von 5% auf
diesen Steuerschaden."
Sollte es doch zu einem Steuerstrafverfahren kommen, ist die Wahl
des richtigen Beistands wichtig. Der Autor rät: "Wählen Sie nicht
Ihren gewohnten Steuerberater. Er ist unerfahren in diesen
Angelegenheiten und verfolgt eigene Interessen, schließlich hat er ja
die falsche Steuererklärung für Sie gefertigt und sieht sich nun
selbst in der Bredouille. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, der
zugleich Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht
ist."
Lißewski/Suckow/Albers, Steuerhinterziehung - Straftat und
Rechtsfolgen, Beck kompakt Ratgeber, 2011, 128 Seiten, EUR 6,80,
ISBN: 978-3-406-61798-0
www.beck-shop/7972333
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Karen Geerke
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Datum: 02.11.2011 - 09:58 Uhr
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