Der freie Kapitalmarkt muss sein Korsett enger schnallen - Verschärfte Regelungen bei Kapitalmarktemissionen
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Weit weniger des Diskurses oder eines Kommentares wert, erschienen die vorgesehenen Veränderungen für das Verkaufsprospektrecht. Dabei sehen sich Emittenten bald erhöhten Anforderungen gegenüber, wenn sie die Veröffentlichung eines Prospektes planen. Im Zuge der Novellierung wird das derzeit noch geltende Verkaufsprospektgesetz zunächst gänzlich aufgehoben. Dessen Regelungen finden Eingang in das neue Gesetz über Vermögensanlagen (VermAnlG). Damit einher gehen nicht bloß eine Anpassung der Prospekthaftung und der Verjährungsregeln, sondern vor allem auch verstärkte inhaltliche Anforderungen an künftige Verkaufsprospekte. Die Novellierung der in weiten Teilen geänderten Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte führt bei den Emittenten zu einer erweiterten Transparenzpflicht und dem Gebot einer umfassenderen Aufklärung über Risiken der Kapitalanlage.
Zusätzlich werden die Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) ausgeweitet. Bisher beschränkte sich ihre Rolle bei der Emission von Vermögensanlagen darauf, den zu erstellenden Verkaufsprospekt auf seine Vollständigkeit hin zu überprüfen. In Zukunft obliegt der BaFin auch die Prüfung der Kohärenz und Verständlichkeit des Prospektinhalts. Damit bleibt zwar die inhaltliche Richtigkeit weiterhin außen vor, dennoch ergeben sich angesichts der gesteigerten Verpflichtungen aus der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte vertiefte Einblicke für die Finanzdienstaufsicht. Kohärenz und Verständlichkeit könnten sich da für manche Prospekte zu veritablen Hürden entwickeln.
Unternehmen, die planen über die Emission beispielsweise von Genussrechten oder Kommanditbeteiligungen Kapital für ihr Geschäft zu akquirieren, sollten die Chance nutzen und jetzt in Sachen Kapitalanlage die aktuell noch günstige Rechtslage nutzen. Im nächsten Jahr gelten erhöhte Anforderungen und es ist auch zu erwarten, dass die BaFin einen strengeren Blick auf die ihr vorgelegten Verkaufsprospekte wirft. Wer jetzt tätig werden will, sollte sich an einen in Fragen des Kapitalmarkt- sowie des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt wenden, der auch über Erfahrungen bei der Prospektierung verfügt. Doch auch für Unternehmen, die erst im kommenden Jahr eine Emission wagen, ergibt sich durch das 2012 in Kraft tretende Gesetz über Vermögensanlagen ein Mehr an Beratungsbedarf. Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 02.11.2011 - 15:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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