WAZ: Berggruen und der Unbekannte. Kommentar von Ulf Meinke
ID: 512156
Kaufvertrag für die damals insolvente Warenhauskette Karstadt
unterzeichnete, wurde er von den Beschäftigten wie ein Retter
gefeiert. Schließlich waren Berggruens Versprechen eindeutig: Alle
Filialen sollten erhalten bleiben. Stellenstreichungen im großen Stil
schloss der neue Karstadt-Eigentümer aus. Bisher hat Berggruen Wort
gehalten. Allem Anschein nach entwickelt sich das Geschäft der lange
Zeit krisengeschüttelten Essener Kaufhauskette wieder ordentlich.
Innerhalb recht kurzer Zeit hat sich Berggruen in der deutschen
Handelsbranche etabliert. Der deutsch-amerikanische Milliardär, der
gerne durch gesellschaftspolitisches Engagement von sich reden macht,
genießt das Vertrauen der Arbeitnehmerseite. Sollte Berggruen
allerdings tatsächlich auch den Karstadt-Konkurrenten Kaufhof
übernehmen, muss er mit dem Argwohn der Beschäftigten rechnen.
Naturgemäß stößt die Idee einer fusionierten "Deutschen Warenhaus AG"
auf allergrößte Skepsis bei den Arbeitnehmervertretern, befürchten
sie doch einen Kahlschlag im Filialnetz und in der Belegschaft.
Immerhin hat sich Berggruen einen tadellosen Ruf erarbeitet. Sein
Konkurrent in Sachen Kaufhof, der griechische Reeder und Milliardär
George Economou, ist dagegen bisher noch ein großer Unbekannter.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.11.2011 - 19:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 512156
Anzahl Zeichen: 1614
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Essen
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 165 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"WAZ: Berggruen und der Unbekannte. Kommentar von Ulf Meinke"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).