Terminankündigung: Nach dem Brokkoli nun die Tomate / Europäisches Patentamt entscheidet über Patentierbarkeit von gewöhnlichem Gemüse / Protestveranstaltung und Anhörung
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Patentamt (EPA) in München steht eine Grundsatzentscheidung über die
Patentierbarkeit von Pflanzen, Tieren und Lebensmittel an. Für den 8.
November 2011 ist eine Anhörung zum Patentstreit über die sog.
"Schrumpeltomate" (EP 1211926 B1) angesetzt. Die Beschwerdekammer des
EPA wird darüber entscheiden, ob Tomatenpflanzen und Tomaten, die
durch traditionelle Züchtungsmethoden gewonnen wurden, patentierbar
sind. Im konkreten Fall geht es um eine Tomate, die weniger
Wassergehalt aufweist und sich so leichter zu Ketchup verarbeiten
lässt. Die Entscheidung wird für den späten Nachmittag erwartet.
Nachdem das EPA vor einer Woche überraschend eine Anhörung zu einer
Grundsatzentscheidung über ein Patent auf Brokkoli abgesagt hatte,
wird diese Entscheidung jetzt mit besonderer Aufmerksamkeit erwartet.
Kritiker warnen davor, dass das Patentrecht dazu mißbraucht wird,
um die Grundlagen der Ernährung zu monopolisieren. Parallel zur
Verhandlung findet deswegen vor dem Europäischen Patentamt in
München, Erhardtstr. 27, ab 9 Uhr eine Protestveranstaltung statt.
Pressekontakt:
Rückfragen an: Dr. Christoph Then, Bündnis "Keine Patente auf
Saatgut" (www.no-patents-on-seeds.org) Tel: 0151 54638040, e-mail:
info@no-patents-on-seeds.org
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Datum: 03.11.2011 - 12:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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Stadt:
München
Kategorie:
Nahrung- und Genussmittel
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