Freiheitsentzug im Fall B. - GRÜNE: Missbrauchte Innenminister Bouffier die hessische Polizei?

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ID: 512823

Freiheitsentzug im Fall B. - GRÜNE: Missbrauchte Innenminister Bouffier die hessische Polizei?



(pressrelations) -
Nach Ansicht der Landtagsfraktion konnte in der heutigen Sitzung des Innenausschusses der Eindruck nicht ausgeräumt werden, dass sich der ehemalige Innenminister Volker Bouffier (CDU) in einer persönlichen Fehde mit dem Aktivisten B. der hessischen Polizei bedient hat.

"Es entsteht der Eindruck, dass der jetzige Ministerpräsident Bouffier auf Sachbeschädigungen und Farbschmierereien an seiner Kanzlei überreagiert hat. Für uns ist äußerst zweifelhaft, ob eine objektive Gefährdungslage des damaligen Innenministers vorgelegen hat, die den Einsatz von mobilen Einsatzkommandos und "Sondersitzungen" der gesamten Spitze der hessischen Polizei erfordert hätte. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass eine persönliche Abneigung des damaligen Innenministers Bouffier zu unverhältnismäßigen Maßnahmen der Polizei und im Ergebnis zu einem rechtswidrigen Freiheitsentzug des Aktivisten B. geführt hat", so der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Jürgen Frömmrich.

Die Verharmlosung einer rechtswidrigen, viertägigen Freiheitsentziehung durch die schwarz-gelbe Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sei nicht hinnehmbar. Der Entzug der Freiheit stelle den härtesten Eingriff des Staates in die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger dar und müsse dementsprechend sorgfältig und zurückhaltend gehandhabt werden. Die von der Landesregierung diesbezüglich zur Schau gestellte Nachlässigkeit bei der Aufarbeitung des rechtswidrigen Freiheitsentzugs sei skandalös.

"Seit rund einem Jahr befassen wir uns nun im parlamentarischen Verfahren mit dem Fall B. und fordern Aufklärung von der Landesregierung. Daher empfinde ich es als unzumutbar, dass weder der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) noch der Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) die Hintergründe der gerichtlichen Entscheidung erhellen können, die zum rechtswidrigen Freiheitsentzug von Herrn B. geführt haben."




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Datum: 03.11.2011 - 14:45 Uhr
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