Baugewerbe:Übergangsfristen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit haben sich bewährt

Baugewerbe:Übergangsfristen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit haben sich bewährt

ID: 512907
(ots) - Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben in
einem Symposium, das am 2. November 2011 in Berlin durchgeführt
wurde, eine erste Zwischenbilanz nach sechs Monaten voller
Arbeitnehmerfreizügigkeit gezogen. ZDB-Vizepräsident Frank Duprè
zieht ein positives Fazit der Übergangsfristen: "Der von manchen
befürchtete Ansturm von Arbeitnehmern aus den osteuropäischen
Mitgliedsstaaten der EU ist bisher ausgeblieben. Dieses führen wir zu
einem großen Teil darauf zurück, dass Deutschland als einer der
wenigen EU-Mitgliedsstaaten nach dem Beitritt der osteuropäischen
Mitgliedsstaaten zum 1. Mai 2004 die zulässigen Übergangsfristen von
7 Jahren ausgeschöpft hat und damit der Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer
aus diesen Staaten erst zum 1. Mai 2011 vollständig geöffnet wurde.
In diesem Zeitraum haben sich die Arbeits- und Lebensbedingungen
zwischen Deutschland und den Beitrittsstaaten offensichtlich so weit
angeglichen, dass der Wanderungsdruck für Arbeitnehmer aus diesen
Ländern mittlerweile deutlich zurückgegangen ist."

Im Rahmen des Symposiums hatten Vertreter der
Tarifvertragsparteien, des Bundesarbeitsministeriums sowie aus
Wissenschaft und Praxis ihre bisherigen Erfahrungen mit der vollen
Arbeitnehmerfreizügigkeit diskutiert. Das Symposium hat im Ergebnis
gezeigt, dass die Auswirkungen der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit
insbesondere aufgrund der Übergangsfristen deutlich geringer
ausgefallen sind, als sonst zu befürchten war.

Der ZDB fordert daher, auch gegenüber Bulgarien und Rumänien, die
erst am 1. Januar 2007 der EU beigetreten sind, die Übergangsfristen
von 7 Jahren auszuschöpfen. "Die Bundesregierung ist in Anbetracht
dieser Erfahrungen gut beraten, wenn sie sich für eine weitere
Beschränkung des Arbeitsmarktzugangs für Arbeitnehmer aus Bulgarien
und Rumänien bis zum 31. Dezember 2013 einsetzt. Andere


westeuropäische EU-Mitgliedsstaaten, die gegenüber den am 1. Mai
2004 beigetretenen osteuropäischen Mitgliedsstaaten noch auf
Übergangsfristen verzichtet hatten, sind mittlerweile dem deutschen
Beispiel gefolgt und haben den Arbeitsmarkzugang für Arbeitnehmer aus
Rumänien und Bulgarien ebenfalls eingeschränkt. Dieses zeigt, dass
die Übergangsfristen sinnvoll und richtig sind." So Duprè
abschließend.



Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de

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Datum: 03.11.2011 - 15:45 Uhr
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