BERNSCHNEIDER: Verbot des Alkoholverkaufs an Jugendliche ist Schaufensterpolitik
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BERNSCHNEIDER: Verbot des Alkoholverkaufs an Jugendliche ist Schaufensterpolitik
Ein Verkaufsverbot ist pure Symbolpolitik, wenn es nicht kontrolliert wird. Angesichts des ständigen Personalabbaus bei den Berliner Behörden verfestigt sich der Eindruck, dass hier nur Scheinlösungen präsentiert werden sollen. Mit Schaufensterpolitik löst man aber keine Probleme. Das Bundesjugendschutzgesetz verbietet den Verkauf von alkoholhaltigen Getränken an unter 16-Jährige und den Verkauf harter Alkoholika wie Schnaps an unter 18-Jährige. Trotzdem wird regelmäßig über Jugendliche berichtet, die sich mit harten Alkoholika in den Rausch getrunken haben.
Anstatt neue Verbote zu erlassen, sollte sich der Berliner Senat daher Gedanken machen, wie geltendes Recht umgesetzt und Jugendliche besser über die Risiken übermäßigen Alkoholkonsums aufgeklärt werden können. Es ist ein offenes Geheimnis, dass viele Jugendliche bestehende Verbote umgehen, indem sie ältere Bekannte oder Verwandte überreden, ihnen alkoholische Getränke zu kaufen. Ob ein generelles Verkaufsverbot vor diesem Hintergrund etwas an der Situation ändern würde, darf bezweifelt werden.
Vor lauter Verbotsdebatten dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, worauf es wirklich ankommt: Das Verantwortungsbewusstsein von Jugendlichen und deren Eltern muss gefördert und gefordert werden. Gerade im Umgang mit Alkohol.
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Datum: 04.11.2011 - 15:15 Uhr
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