Versicherungsdschungel Selbständigkeit: Jede Branche erfordert ihren besonderen Schutz
Gastronomie
Die häufig anzutreffende Anfängerannahme, die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (BG Nahrung und Gastgewerbe) decke bereits die wichtigsten Betriebsversicherungen ab, ist falsch. An die Mitgliedschaft ist lediglich eine Unfallversicherung gekoppelt. Dabei sind besonders gastwirtschaftliche Unternehmen für besondere Komplikationen wie Brand, Sturm, Einbruch und Vandalismus besonders gefährdet! Auch ein simpler Ausfall von Leitungswasser oder Strom bedeutet für den laufenden Gastronomiebetrieb einen viel größeren Schaden als für ein Büro. Viele dieser Risiken können durch sog. Geschäftsinhaltsversicherungen abgedeckt werden. Bei Ladenlokalen mit Glasfronten an Standorten mit viel "Nachtleben" kann durchaus auch eine Glasversicherung sinnvoll sein!
IT-Branche
So vielfältig die Informationsbranche auch sein mag - die Tatsache, dass sie von Hard- und Software leben, vereint alle IT-Unternehmen. Grundsätzlich gilt hier beim Versicherungsschutz zu unterscheiden, welche Risiken existenzgefährdend sind (sie müssen durch eine Versicherung abgedeckt werden) und welche der Unternehmer im Notfall auch selbst tragen kann (diese sollten im Eigenrisiko bleiben). Die erste Zusatzversicherung der Wahl heißt deshalb in den meisten Fällen Elektronikversicherung. Hierbei ist zu beachten, welche Schadensursachen einzelne Policen abdecken, diese können z.B. Leitungswasser, Feuer, Einbruchdiebstahl oder auch Überspannungen und Kurzschlüsse sein.
Handwerk
In Gewerben, die mit körperlichem Einsatz betrieben werden und in denen ein gehobenes Unfallrisiko herrscht, ist nicht nur eine besondere Absicherung von Chef und Mitarbeiter in Gesundheitsfragen (Unfallschutz, Berufsunfähigkeit) notwendig. Auch teure Maschinen und Geräte sollten versichert sein, insbesondere wenn ihr Ausfall zu einem Betriebsstillstand führen würde. In diesem speziellen Fall haftet die Betriebsunterbrechungs-Versicherung.
Neben den betrieblichen Versicherungen ist branchenunabhängig ein umfassender Krankenversicherungsschutz notwendig! Aber Vorsicht: Wer anfangs noch nicht viel verdient, wird von den gesetzlichen Kassen mit einem festgelegten Berechnungsverdienst von 1.277,50 Euro versichert und zahlt hiervon die vollen 15,5 Prozent, da natürlich kein Arbeitgeberanteil mehr besteht. Aus diesem Grund, sowie um die Vorteile der privaten Krankenversicherung als Patient erster Klasse zu nutzen sollte ein unabhängiger PKV-Vergleich angestellt werden. Unter http://www.versicherung.berater-zuschuss.de.
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Datum: 07.11.2011 - 14:55 Uhr
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