Welchen Leistungsumfang bieten private Krankenversicherungen?
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Hohe Flexibilität durch variablen Leistungsumfang
Bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung werden meist vier Grundbausteine kombiniert: Ambulanztarif, Stationärtarif, Zahntarif und Krankentagegeldtarif, wobei Beamte letzteren nicht benötigen. Im Regelfall besteht der Versicherungsschutz auf Reisen mindestens einen Monat lang weltweit und ohne zeitliche Begrenzung europaweit. Für längere Auslandsaufenthalte außerhalb der Europäischen Union besteht die Möglichkeit, gegen Aufpreis längere Fristen zu erhalten.
Die Leistungen im ambulanten Bereich
Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, so gilt auch bei den Privaten das Recht auf freie Arztwahl. Allerdings entfallen die
Praxisgebühr, sowie die damit verbundene Notwendigkeit, sich einen Überweisungsschein ausstellen zu lassen. Heilpraktische Behandlungen und Verfahren aus der alternativen Medizin werden bei manchen Tarifen übernommen, bei anderen nicht. Ähnlich wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, ist die psychotherapeutische Behandlung im Regelfall auf eine bestimmte Anzahl von Sitzungen pro Jahr begrenzt und bedarf einer vorherigen Zustimmung seitens des Versicherungsträgers. Allerdings gibt es auch Tarife, bei denen die Übernahme einer solchen Behandlung grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Alle Vorsorgeuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, sind in der Regel auch bei privaten Krankenversicherungen im Leistungsumfang enthalten. Dabei verlangen die Versicherer in der Regel keine vorherige Diagnosebeschreibung und gewähren die Vorsorgeuntersuchungen Altersunabhängig. Mitunter werden auch noch weitere Vorsorgeleistungen erstattet, dies hängt jedoch vom jeweiligen Tarif ab. Arzneimittel werden von privaten Versicherern ohne Einschränkungen erstattet, Heilmittel meist ebenfalls. Hilfsmittel hingegen werden meist nur innerhalb eines bestimmten Rahmens, der bei den einzelnen Versicherern erfragt werden kann, erstattet. Brillengestelle und Kontaktlinsen werden abhängig von Versicherungstarif und medizinischer Notwendigkeit durch die private Krankenversicherung bezuschusst.
Die Leistungen im stationären Bereich
Auch bei der stationären Behandlung gilt - alles, was von den Gesetzlichen gezahlt wird, wird auch von den Privaten erstattet. Zusätzlich können jedoch mit der Tarifwahl bestimmte Zusatzleistungen wie die Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Einzelzimmer geregelt werden. Bezüglich psychotherapeutischer Behandlung im stationären Aufenthalt kann es jedoch Einschränkungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung geben. So wird diese meist nur in begrenztem Rahmen und nach vorheriger Genehmigung übernommen. Manche Privaten erstatten Stationäre Psychotherapien überhaupt nicht. Kuren und einzelne Kurleistungen im Rahmen stationärer Aufenthalte werden abhängig vom jeweiligen Tarif erstattet, wobei es meist die Option gibt, hiefür einzelne Zusatztarife abzuschließen.
Die Leistungen in der zahnärztlichen Versorgung Die Erstattungsrate für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie beträgt je nach Versicherungstarif zwischen 50 und 80 Prozent, wobei auch hier eine Aufstockung durch die gezielte Tarifwahl möglich ist.
Der Krankentagegeldtarif
Der Krankentagegeldtarif muss bei der privaten Krankenversicherung in Abhängigkeit vom Arbeitsverhältnis gewählt werden. Da Angestellte bis zum 42. Tag der Krankheit eine Lohnfortzahlung erhalten, müssen sie sich nur für darüber hinaus gehende Krankheitsfälle versichern. Selbständige können Krankentagegeld schon ab dem 8. Krankheitstag in Anspruch nehmen, zahlen aber auch dementsprechend höhere Beiträge. Die Beitragshöhe schwankt ebenfalls in Abhängigkeit von der jeweiligen Branche und deren Krankheitsrisiko. Bei der Festlegung der Höhe des Krankentagegelds sollte das durchschnittliche Nettoeinkommen als Grundlage genommen werden - erweitert um die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge.
Einschränkung der Leistungen
Nicht nur im Bereich der Psychotherapie bieten die privaten Krankenversicherer oft weniger umfangreiche Leistungen an, als die gesetzliche Krankenversicherung. So zahlen die Privaten weder Mutterschaftsgeld, noch gilt die Beitragsfreistellung während des Mutterschutzes und der Elternzeit für privat Versicherte. Krankengeld wird nur im Falle der Krankheit des Versicherungsnehmers gezahlt, nicht jedoch wenn sein Kind erkrankt ist. Bei stationären Kuren werden die Unterkunftskosten nicht übernommen und Haushaltshilfen werden generell nicht erstattet. Nach Abschluss der privaten Krankenversicherung sind für bestimmte Leistungen - wie beispielsweise im Bereich des Zahnersatzes - die Erstattungssummen zunächst gedeckelt. Es zahlt sich also nicht aus, bei anstehenden Behandlungen in diesem Bereich kurzfristig in die private Krankenversicherung zu wechseln.
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Datum: 08.11.2011 - 09:01 Uhr
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