Rheinische Post: Schutz hat Vorrang
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NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) will eine neue
Möglichkeit schaffen, um gefährliche Straftäter in
Sicherungsverwahrung unterzubringen. Er schlägt vor, dass künftig
auch Straftäter, bei denen eine psychische Erkrankung erst während
der Haft erkennbar wird, noch Jahre nach der Entlassung in
Therapieeinrichtungen eingewiesen werden können, falls sie auffällig
werden. Kutschatys Vorstoß verdient Unterstützung, auch wenn viele
Fragen offen sind. Wie wird das Gefährdungspotenzial des Täters
festgestellt? Welche Auffälligkeiten reichen aus, um einen psychisch
Kranken für eine möglicherweise unbefristete Zeit wegzusperren? Nach
dem Urteil aus Straßburg, demzufolge nachträglich verhängte
Sicherungsverwahrungen menschenrechtswidrig sind, mussten in NRW
bislang 18 gefährliche Straftäter freigelassen werden. Mit dem
Therapieunterbringungsgesetz ist es jetzt zwar möglich, diese wieder
von der Straße zu holen. Das von Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) angekündigte neue Konzept für die
Sicherungsverwahrung steht allerdings noch aus. Ihre Untätigkeit ist
nicht nur unverständlich, sie birgt auch ein Sicherheitsrisiko. Bund
und Länder sollten Regelungslücken gemeinsam schnell schließen.
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Datum: 08.11.2011 - 20:42 Uhr
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