Bundesverfassungsgericht kippt 5-Prozent-Hürde bei der Europawahl

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Bundesverfassungsgericht kippt 5-Prozent-Hürde bei der Europawahl



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ÖDP rechnet sich gute Chancen im Jahr 2014 aus

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) zeigt sich zufrieden damit, dass zur nächsten Europawahl im Jahr 2014 die 5-Prozent-Hürde abgeschafft wird. Das ist ergibt sich aus dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Zur Begründung sagten die obersten Richter, die Hürde verstoße "gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien". Hätte das Urteil rückwirkend gegolten, dann wäre die ÖDP mit einem Abgeordneten, Prof. Dr. Klaus Buchner, in das Europaparlament eingezogen.
ÖDP-Politiker Prof. Dr. Klaus Buchner, der vor dem Verfassungsgericht geklagt hatte, zeigt sich erleichtert über das Urteil: "Das ist ein guter Tag für die Demokratie, denn jetzt kommt jeder Wählerstimme die Bedeutung zuteil, die sie verdient hat." Bei der Wahl zum europäischen Parlament im Jahr 2009 waren über 2,8 Millionen Stimmen quasi nicht gezählt worden, weil sie für Parteien abgegeben wurden, die die 5-Prozent-Hürde nicht erreicht hatten.

Gerade für die ÖDP bedeutet dieses Urteil eine größere Chance in das europäische Parlament einzuziehen, da das Argument der "verlornen Stimme" in der Vergangenheit viele Wähler davor abgeschreckt hatte, der ÖDP eine Stimme zu geben.

Buchner weist darauf hin, dass die Hürde willkürlich gesetzt und nicht damit erklärbar sei, dass zu viele Parteien im Parlament die Regierungsbildung behinderten. "Aus dem europäischen Parlament entsteht ja gar keine Regierung. Folglich ist diese Argument hinfällig," erläutert Buchner.

Dieser Argumentation folgten auch die Verfassungsrichter, wenngleich das Votum für die Abschaffung der 5-Prozent-Hürde mit fünf zu drei Stimmen recht knapp ausfiel.


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Datum: 09.11.2011 - 12:30 Uhr
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