Ein europäisches Wahlrecht für das Europaparlament

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Ein europäisches Wahlrecht für das Europaparlament



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Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der Fünf-Prozent-Klausel bei Wahlen zum Europäischen Parlament erklärt Cem Özdemir, Bundesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bietet die Chance zur umfassenden Reform des Wahlrechts in der Europäischen Union. Anstatt weiter in nationalen Abgeordneten-Kontingenten zu denken, liegt die Antwort in einer Europäisierung des Wahlrechts. Das Europäische Parlament ist die einzige direkt von der Bevölkerung gewählte Institution der Europäischen Union. Wirklich europäische Wahlen würden dem Auftrag als Volksvertretung gerecht werden und europäische Mehrheitsverhältnisse widerspiegeln.

Dazu bedarf es auch der Einführung von transnationalen Listen für die Wahlen zum Europäischen Parlament. Wir Grüne setzen uns schon lange für diesen europäischen Ansatz in der Parteipolitik ein. Jetzt ist die Gelegenheit, diesen Schritt endlich zu gehen. Die Debatte und Ausgestaltung eines europäischen Wahlrechts darf aber nicht zwischen den Regierungen ausgeklüngelt werden, sondern muss Teil eines neuen EU-Konvents werden, der angesichts der nötigen Vertragsänderungen im Hinblick auf die europäische Finanzkrise ohnehin überfällig ist."


PRESSEDIENST BUENDNIS 90/DIE GRUENEN
Bundesvorstand Dr. Jens Althoff
Pressesprecher
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Tel: 030 - 28442 130
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Datum: 09.11.2011 - 14:30 Uhr
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