Minister Schneider: Arbeitsschutz greift durch
ID: 516804
Minister Schneider: Arbeitsschutz greift durch
Arbeitsschutzmängel in 60 Prozent der kontrollierten Betriebe
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
In vielen nordrhein-westfälischen Betrieben gibt es Mängel beim Arbeitsschutz. Das ist das Fazit einer landesweiten Kontrollaktion der NRW-Arbeitsschutzbehörden im Einzelhandel, deren Ergebnis Arbeitsminister Guntram Schneider heute (9. November 2011) im Arbeitsausschuss des Landtages vorgestellt hat. "Es darf nicht beim Arbeitsschutz der Beschäftigten gespart werden, denn man gefährdet damit deren Gesundheit", betonte Schneider bei der Vorstellung der Ergebnisse. Deshalb sei es "der Landesregierung von Anfang an wichtig gewesen, im Arbeitsschutz Flagge zu zeigen", so der Minister.
Die für die Kontrolle des Arbeitsschutzes zuständigen Bezirksregierungen haben bei der Schwerpunktaktion insgesamt 343 Betriebe der besonders durch Beschwerden aufgefallenen Branchen Lebensmittel-, Drogerie- und Bekleidungseinzelhandel sowie Bäckereien und Konditoreien überprüft.
Danach wurden bei 60 Prozent der Betriebe Mängel in der betrieblichen Organisation des Arbeitsschutzes festgestellt: So gab es häufig keine Beauftragten für Sicherheit und Gesundheit. "Dies kann beispielsweise dazu führen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht darüber informiert werden, was beim Umgang mit chemischen Putzmitteln zu beachten ist oder dass in einer Schlachterei ein Schnittschutzhandschuh getragen werden muss", so Minister Schneider.
In 20 Prozent der Betriebe wurde beanstandet, dass Flucht- und Rettungswege durch Material zugestellt oder verschlossen waren, was beispielsweise bei einem Brand zu einer erheblichen Gefährdung für Beschäftigte und Kunden führen kann. Derartige Mängel sind durch das Eingreifen vor Ort umgehend beseitigt worden. Bei den Arbeitszeiten wurden nur wenige Mängel festgestellt. In Einzelfällen kam es jedoch zu deutlichen Überschreitungen der täglichen Höchstarbeitszeiten, häufig mit der Folge, dass auch die vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht eingehalten wurden.
Zur Behebung der festgestellten Mängel wurden 244 sogenannte Revisionsschreiben erstellt. Diese bezogen sich in vielen Fällen darauf, dass kein auf den jeweiligen Arbeitsplatz zugeschnittenes individuelles Arbeitsschutzkonzept vorlag, und enthalten konkrete Vorgaben für die Beseitigung der Mängel. Darüber hinaus wurden in schwereren Fällen 29 Verwarnungen ausgesprochen und vier Bußgeldverfahren eingeleitet; letztere allesamt wegen Verstößen gegen Arbeitszeitvorschriften.
"Unsere aktuellen Überprüfungen haben bewiesen, dass ein aktives Eingreifen zum Schutz der Beschäftigten dringend notwendig ist", sagte Arbeitsminister Schneider bei der Vorstellung der Ergebnisse der jüngsten Überwachungsaktion. Weitere branchenbezogene Kontrollaktionen folgen. Die Ergebnisse sollen ebenfalls veröffentlicht werden.
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
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Datum: 09.11.2011 - 17:00 Uhr
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