Lausitzer Rundschau: Kein Widerspruch
Zur Synode der Diakonie
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Refinanzierungen in der Pflege und Sparmaßnahmen im Sozialbereich
machen den kirchlichen Wohlfahrtseinrichtungen das Leben schwer. Es
ist verständlich, wenn Heime und Krankenhäuser sparen müssen - aber
Zeitarbeit, Outsourcing und Niedriglöhne haben in einem
Wohlfahrtsverband unter dem Dach der Kirche nichts zu suchen.
Deswegen ist es gut, wenn die Synode der EKD nun in einer Kundgebung
Verbesserungen fordert. Doch noch besser wäre es gewesen, hätte man
das Kirchengesetz, das den "Dritten Weg" mit seinem Streikverbot
flächendeckend festschreibt, nicht verabschiedet. Denn natürlich kann
die Kirche entsprechend dem Grundgesetz auch ihr Arbeitsrecht selbst
regeln. Aber zum einen läuft vor dem Bundesarbeitsgericht derzeit ein
Verfahren, das klären soll, ob das kirchliche Streikverbot überhaupt
legal ist - und zum anderen zeigt gerade die Evangelische Kirche
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), dass der "Zweite
Weg", also ein mit den Gewerkschaften vereinbarter Tarifvertrag, und
die evangelische Kirche kein Widerspruch in sich sind. Denn in der
EKBO gibt es das bereits, und das durchaus erfolgreich.
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Datum: 09.11.2011 - 20:27 Uhr
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