IHK: Zuwanderer für regionalen Arbeitsmarkt

IHK: Zuwanderer für regionalen Arbeitsmarkt

ID: 518371

Bundesrat hat dem Anerkennungsgesetz zugestimmt / Region Bonn/Rhein-Sieg benötigt hoch qualifizierte Fachkräfte



(PresseBox) - Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg begrüßt die Zustimmung des Bundesrats zum Anerkennungsgesetz. "In Bonn verfügt fast jeder vierte Arbeitnehmer über einen Hochschulabschluss, im Rhein-Sieg-Kreis ist es noch jeder Neunte. Wir sind auch im Zuge des demografischen Wandels verstärkt auf hoch qualifizierte Fach- und Führungskräfte angewiesen", erläutert der designierte IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille: "Mit dem Anerkennungsgesetz können wir die wirtschaftlichen Potenziale von Zuwanderern stärker ausschöpfen. Das ist ein gelungener Beitrag zur echten Integration."
Der Bundesrat hatte in der vergangenen Woche dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen zugestimmt. Das Gesetz war vom Bundestag Ende September verabschiedet worden. Durch die Neuregelung von über 60 Gesetzen und Verordnungen, die zum 1. März 2012 in Kraft treten soll, stehen Anerkennungssuchenden, Arbeitgebern und Betrieben nachvollziehbare und bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen zu beruflichen Auslandsqualifikationen zur Verfügung. Durch das neue Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz wird für die 350 Ausbildungsberufe im dualen Ausbildungssystem erstmals ein Rechtsanspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Berufsabschlüsse mit den deutschen Abschlüssen geschaffen. Fällt diese positiv aus, werden ausländische Abschlüsse genauso behandelt wie zum Beispiel eine deutsche IHK-Prüfung. Außerdem wird in vielen Berufen, etwa bei Ärzten, die Kopplung des Berufszugangs an die deutsche Staatsangehörigkeit abgeschafft - eine Regelung, die noch aus dem Jahr 1935 stammte. Neu ist auch, dass Berufserfahrung stärker bei der Bewertung der Gleichwertigkeit berücksichtigt wird.
Der Antrag wird bei der für die jeweilige Berufsausbildung und den Berufszugang zuständigen Kammer oder Behörden gestellt. Bei den Ausbildungsberufen sind das vor allem die Industrie-und Handelskammern und Handwerkskammern vor Ort. Bei den reglementierten Berufen sind dies zumeist die für den jeweiligen Beruf zuständigen Länderbehörden.



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Datum: 11.11.2011 - 11:37 Uhr
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