Feuerwehr jetzt besser gegen Gewalt geschützt / Erfolgreiche DFV-Initiative in Kraft getreten / Angriffe werden härter bestraft
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angreift, muss künftig mit der ganzen Härte des Rechts rechnen:
Künftig können dafür bis zu zwei, in besonders schweren Fällen bis zu
fünf Jahre Haft verhängt werden. Das Strafgesetzbuch sieht für
Übergriffe auf Einsatzkräfte der Feuerwehren, des Rettungsdienstes
und des Katastrophenschutzes jetzt genau so harte Sanktionen wie für
Polizisten vor. Damit ist eine Initiative des Deutschen
Feuerwehrverbandes (DFV) erfolgreich.
"Schläge gegen Feuerwehrleute oder bewusste Sabotage an ihren
Geräten sind leider in verschiedenen Milieus gesellschaftsfähig
geworden. Deshalb begrüßen wir die Verschärfung des Strafgesetzbuches
sehr. Der Deutsche Bundestag hat damit ein starkes Signal gesetzt,
dass Übergriffe auf Menschen, die helfen, durch nichts zu
rechtfertigen sind", sagt Feuerwehr-Präsident Hans-Peter Kröger.
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst stehen demnach
auch unter dem Schutz des Paragraphen 113 Strafgesetzbuch (StGB,
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). Paragraph 305a StGB stellt
künftig auch ihre Fahrzeuge und Geräte unter besonderen Schutz.
"Damit ist ein Systemwechsel vollzogen. Täter werden nicht mehr
geschont. Zugleich stellt der Bundestag klar, dass Einsatzkräfte
einen Schutzraum für hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger bilden, der
unantastbar ist. Wir werten dies auch als Bekenntnis der Abgeordneten
zu dem oft riskanten, haupt- und ehrenamtlich geleisteten Dienst in
den Feuerwehren", erklärt Dr. Jan Heinisch, Vorsitzender des
Verbandes der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen.
Der Jurist hatte den DFV bei der Anhörung im Rechtsausschuss des
Bundestages vertreten. "Für diesen erfolgreichen Einsatz danke ich
Jan Heinisch sehr", betont DFV-Präsident Kröger.
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Datum: 11.11.2011 - 13:59 Uhr
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