Bahn setzt Arbeiten zum Aufbau des Grundwassermanagements für Stuttgart 21 fort
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Bahn setzt Arbeiten zum Aufbau des Grundwassermanagements für Stuttgart 21 fort
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hatte am 28. Oktober 2011 die Entscheidung des 5. Senats des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Baden-Württemberg zur Klage des BUND aufgehoben. Damit entsprach das EBA dem Antrag der Bahn auf Anordnung der sofortigen Vollziehung. Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage des BUND gegen die Umsetzung der 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 28. Januar 2005 ist damit aufgehoben.
Ebenso wie die Entscheidung des VGH ist die Anordnung des EBA keine Entscheidung in der Sache. Über die Klage des BUND soll am 15.12.2011 verhandelt werden.
Bei der 5. Planänderung zum PFB 1.1. geht es um die Umwandlung der dezentralen in eine zentrale Wasseraufbereitungsanlage.
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Datum: 11.11.2011 - 17:45 Uhr
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