NEUMANN: Finanzmittel werden von den Wissenschaftseinrichtungen bedarfsgerecht und mit Augenmaß genutzt
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NEUMANN: Finanzmittel werden von den Wissenschaftseinrichtungen bedarfsgerecht und mit Augenmaß genutzt
BERLIN. Zu der in den Medien veröffentlichten Darstellung, die Helmholtz-Gemeinschaft (HGF) würde die Forschungsmittel unzulässig und nicht wirkungsvoll verwenden, erklärt der forschungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Martin NEUMANN:
Die Darstellung, die Helmholtz-Gemeinschaft bilde unzulässige Reservemittel und übertrage unberechtigterweise Haushaltsmittel, ist irreführend. Die Selbstbewirtschaftungsmittel sind ein wichtiges Instrument, um den Helmholtz-Zentren die notwendige Flexibilität bei den auf mehrere Jahre angelegten, programmorientierten Förderungen zu ermöglichen. Da es bei der Planung und Umsetzung von mehrjähriger Förderung zu Bedarfsschwankungen kommt, wird mit der Übertragungsmöglichkeit ein effektives Finanzmanagement ermöglicht.
Die Helmholtz-Zentren sind seit 2009 durch den Haushaltsgeber ermächtigt, zur Umsetzung der programmorientierten Förderung bis zu 20 Prozent der Zuwendungsmittel des laufenden Jahres im Rahmen der Selbstbewirtschaftung in das Folgejahr zu übertragen. Die eingeräumten Flexibilisierungen wurden bislang von den Wissenschaftseinrichtungen bedarfsgerecht und mit Augenmaß genutzt. Von dieser Regelung haben die Helmholtz-Zentren in 2009 durchschnittlich 13,5 Prozent (248 Millionen Euro) und in 2010 in Höhe von 17,2 Prozent (315 Millionen Euro) Gebrauch gemacht. Die festgelegte Höchstsumme wurde also bislang nie ausgeschöpft.
Die Forschungseinrichtungen benötigen eine wissenschaftsgerechte Haushaltsführung, so dass mehrjährige Forschungsprogramme durch Stellenbesetzungen, Baumaßnahmen oder die Anschaffung wissenschaftsdienlicher Geräte über das Haushaltsjahr hinaus finanziert werden können. Diese sinnvolle Flexibilität ist kein "freies Geld", sondern es sind Mittel, die rechtlich und planerisch gebunden sind. Die Selbstbewirtschaftungsmittel verbleiben bis zum bedarfsgerechten Abruf in der Bundeskasse und verursachen somit keine Zinsbelastungen beim Bund.
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Datum: 17.11.2011 - 12:15 Uhr
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