Land verteilt Mittel für das Sozialticket - Staatssekretär Becker: ?Sozialticket sichert Mobilität für alle Bevölkerungsschichten?
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Land verteilt Mittel für das Sozialticket - Staatssekretär Becker: "Sozialticket sichert Mobilität für alle Bevölkerungsschichten"
Förderberechtigt sind alle Kreise und kreisÂfreien Städte, die ein Sozialticket bis zum 11.12.2011 einführen. Zum Förderverfahren 2012: Für 2012 können noch Förderanträge gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 15.12.2011. Hier reicht zunächst auch ein Frist wahrender Antrag.
"Das Ticket sichert die Mobilität für alle Bevölkerungsschichten", so Becker. Es steht allen Personen offen, die Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erhalten, Leistungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Kommunen können auch Geringverdiener oder Wohngeldempfänger mit in den Kreis der Berechtigten nehmen. Auch Kommunen im Nothaushalt können das Ticket anbieten.
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Datum: 21.11.2011 - 14:45 Uhr
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