Abschiebung eines Handwerkers aus Simbabwe?
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Öffentliches Interesse an Weiterbeschäftigung liegt vor
In der Begründung wird angeführt, dass die angespannte Arbeitsmarktsituation in der Sanitär-Heizungsbranche sowie die fachliche Eignung des jungen Simbabwers ausschlaggebend waren. Hinzu kommt, so die Aussage der Kammer, dass der Betrieb eine regionale Versorgungs- und Notdienstfunktion inne hat und auf sein qualifiziertes Personal dringend angewiesen ist.
Der Fall steht aktuell zur Entscheidung an, da die Aufenthaltsgenehmigung zum Jahresende ausläuft und eine Abschiebung droht.
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Datum: 21.11.2011 - 14:22 Uhr
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