LAURISCHK / KOBER: Frauen vor Gewalt schützen, ist staatliche Pflicht
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LAURISCHK / KOBER: Frauen vor Gewalt schützen, ist staatliche Pflicht
BERLIN. Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen erklären die Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Sibylle LAURISCHK und der Menschenrechtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion Pascal KOBER:
Pascal KOBER:
Gewalt gegen Frauen und Mädchen kann viele hässliche Formen annehmen - Zwangsprostitution, Massenvergewaltigungen als Mittel des Terrors, Verstümmelung der Genitalien oder auch ein ausnahmsloses Abtreibungsverbot. Die Vereinten Nationen schätzen, dass bis zu 70 Prozent der Frauen weltweit mindestens einmal in ihrem Leben Opfer sexueller, körperlicher oder seelischer Übergriffe werden. Vor allem die Situation von Frauen und Mädchen in Kriegen und Konfliktgebieten muss stärker beachtet werden, weil es dort zu besonders gravierenden Menschenrechtsverletzungen an ihnen kommt.
In zahlreichen Staaten benötigen Frauen und Mädchen mehr Betreuung, Rechtsbeistand und Schutz. Darum war die Unterzeichnung des Europaratsübereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt durch das Bundeskabinett im Mai 2011 ein wichtiger Schritt. Dies ist das erste international rechtsverbindliche Instrument, das einen umfassenden rechtlichen Rahmen zum Schutz von Frauen vor jeglicher Form von Gewalt schafft. Um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, muss vor allem die weit verbreitete Straflosigkeit für die Täter ein Ende haben. Voraussetzung dafür ist in vielen Staaten eine Stärkung und Sensibilisierung von Polizei, Justiz und Strafvollzug, denn häufig mangelt es nicht an den entsprechenden Gesetzen, sondern an ihrer Umsetzung. Regierungen sind in der Pflicht, solche Menschenrechtsverletzungen gegen Frauen und Mädchen zu verhindern, zu bestrafen und den Opfern beizustehen.
Sibylle LAURISCHK:
In Deutschland leisten wir mit der Einrichtung des Hilfetelefons einen konkreten Beitrag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Das kostenlose, standortunabhängige und niedrigschwellige Angebot ist ein wichtiger Schritt, die Situation von Frauen, die häusliche Gewalt oder sexuelle Übergriffe erleben, zu verbessern. Daneben sind aber auch flankierende Maßnahmen flächendeckend auszubauen. Die Hilfeangebote vor Ort in Form von kommunalen Beratungsstellen und Frauenhäusern müssen weiter optimiert werden, insbesondere ist die Finanzierungssicherheit der Frauenhäuser zu gewährleisten.
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Datum: 24.11.2011 - 15:00 Uhr
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