Barthle: Haushaltsausschuss gibt grünes Licht für EFSF-Leitlinien

Barthle: Haushaltsausschuss gibt grünes Licht für EFSF-Leitlinien

ID: 529169
(ots) - In einer Sondersitzung hat der Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages heute den geänderten Leitlinien des
befristeten europäischen Rettungsschirmes EFSF (Europäische
Finanzstabilisierungsfazilität) zugestimmt. Vorgesehen sind zwei
Optionen zur Optimierung der EFSF-Kapazität. Dazu erklärt der
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Barthle:

"Es ist im Interesse Deutschlands und seiner Steuerzahler, dass
die Mittel des befristeten europäischen Rettungsschirmes möglichst
effizient eingesetzt werden. Zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise
brauchen wir einen schlagfertigen Rettungsschirm. Deshalb begrüßt die
Fraktion die beiden Möglichkeiten der EFSF zur Mitteloptimierung in
einem insgesamt schwierigen Marktumfeld:

1. Im Rahmen einer Versicherungslösung erhält der Investor in eine
Staatsanleihe einen teilweisen Kreditausfallschutz. Wir unterstützen
die Bundesregierung in ihren Verhandlungen dahingehend, dass dieser
Kreditausfallschutz auf 20 bis 30 Prozent des Nominalwertes der
Staatsanleihen begrenzt wird.

2. Über Co-Investment-Fonds (CIF) sollen die Mittel der EFSF durch
möglichst umfangreiche Mittel privater Investoren ergänzt werden.

Auch bezüglich dieser beiden Optimierungsmöglichkeiten gilt:

- Der Gewährleistungsrahmen Deutschlands erhöht sich nicht.
- Finanzhilfen werden weiterhin nur unter strengen Auflagen
gewährt.

Mit der Entscheidung des Haushaltsausschusses ist der Weg frei für
die politische Billigung der modifizierten Leitlinien durch die
Finanzminister der Euro-Gruppe morgen. Damit wird die EFSF voll
handlungsfähig.

Wir sind dem Geschäftsführer der EFSF, Klaus Regling, und
Bundesbankvorstandsmitglied Joachim Nagel sehr dankbar dafür, dass
sie dem Haushaltsausschuss bei seiner heutigen Entscheidung


kurzfristig beratend zur Verfügung standen."

Hintergrund:

Bei der Versicherungslösung erfolgt ein teilweiser
Kreditausfallschutz des Nominalwertes der Staatsanleihen von
Euro-Mitgliedstaaten. Dadurch soll die Bonität der entsprechenden
Staatsanleihe verbessert, die Nachfrage erhöht, die
Finanzierungskosten des Staates gesenkt und insgesamt die
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen des Staates gestützt werden.

Der Co-Investment-Fonds (CIF) soll externe Kapitalquellen auf die
Märkte für Staatsanleihen ziehen und so die Mittel der EFSF
maximieren. Gleichzeitig soll er den Investoren einen gewissen Grad
an Schutz gewährleisten, indem er drei Beteiligungstranchen vorsieht.



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Datum: 28.11.2011 - 18:15 Uhr
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