Weihnachtsbeleuchtung oder schon blinkende Flutlichtanlage?

Weihnachtsbeleuchtung oder schon blinkende Flutlichtanlage?

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Weihnachtsbeleuchtung oder schon blinkende Flutlichtanlage?



(pressrelations) - 29.11.2011

Auch in der Vorweihnachtszeit geben Experten Tipps bei Konflikten mit dem Nachbarn

Monatliches RechtSpecial am Donnerstag, 1. Dezember 2011 von 12:00 bis 14:00 Uhr

Gerade die dunkle Jahreszeit, in der die Menschen viel Zeit in den eigenen vier Wänden verbringen, sorgt immer wieder für Streit - zum Beispiel, wenn HiFi-Boxen das ganze Haus beschallen oder der selbst verlegte Parkettboden Mitbewohnern die gewohnte Ruhe raubt. Und nicht nur in der Adventszeit sorgen blinkende Lichtinstallationen schon mal für Auseinandersetzungen. Auch wenn jeden Abend Flutlichtscheinwerfer vor dem Schlafzimmer aufleuchten oder die Videoüberwachungsanlage nicht nur die eigene Terrasse im Blickfeld hat, ist Ärger vorprogrammiert. Die Schiedsexperten zeigen daher jeden ersten Donnerstag im Monat, dass sich die außergerichtliche Streitschlichtung lohnen kann. Denn viele Auseinandersetzungen, wie Streitigkeiten zwischen Nachbarn und andere Alltagskonflikte, können ohne Gericht kostengünstiger und schneller geklärt werden.

Auch in der Adventszeit können Betroffene ihre Fragen stellen. Die Bürgersprechstunde findet diesmal am 1. Dezember 2011 von 12:00 bis 14:00 Uhr statt (Tel.: 0180 3 100 212 - 9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).

Eine individuelle Rechtsberatung kann und darf natürlich nicht gegeben werden. Als Experten stehen Falk Jansen, Sprecher der Düsseldorfer Schiedsleute, und seine Kollegen zu Verfügung.


Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf
E-Mail Justizministerium: poststelle@jm.nrw.de
Fax: +49 211 8792-569


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