eBay: Grundpreisangabe muss bereits in Angebotsübersicht

(PresseBox) - Auch im Internet gilt die Preisangabenverordnung. Dort ist geregelt wie die Darstellung (Auszeichnung) von Preisen erfolgen muss. Ziel ist hierbei stets die transparente, sofortige und übersichtliche Preisdarstellung für den Kunden (Verbraucher). Die beiden Stichworte lauten: Preiswahrheit & Preisklarheit.
In § 2 der Preisangabenverordnung finden sich die Regelungen zum so genannten Grundpreis. Das ist der Preis pro Mengeneinheit (also der Preis pro Liter, pro Kilogramm etc.).
Der Grundpreis ist anzugeben für "Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche".
Nun hat das Landgericht Hamburg in einem Urteil vom 24.11.2011 entschieden, dass auch beim Verkauf über eBay diese Grundsätze einzuhalten sind. Für Juristen ist das wenig überraschend, für die meisten eBay-Verkäufer aber dürfte es sich hier um ein noch neues Phänomen handeln.
Die Hamburger Richter entschieden, dass beide Preise, der Verkaufspreis und der Grundpreis "auf einen Blick" wahrzunehmen sein müssen. Das ist bereits früher vom Bundesgerichtshof (BGH) so entscheiden worden.
Es genügt also nicht, den Grundpreis bei eBay unten in der Artikelbeschreibung unterzubringen. Muss der potentielle Käufer scrollen, um den Grundpreis zur Kenntnis zu nehmen, ist es schon zu spät.
Außerdem muss der Grundpreis auch im Vergleich zur übrigen Artikelbeschreibung klar hervorgehoben und für den Nutzer unübersehbar (!) positioniert werden.
Unsere Meinung:
Das Urteil ist absolut richtig und entspricht der Gesetzeslage und der Rechtsprechung des BGH.
Und dennoch dürften sich die Wenigsten bislang mit dem Grundpreis und en Anforderungen befasst haben. Spätestens jetzt gilt: Unbedingt schnell nachbessern!
Bei der Gestaltung von Verkaufsangeboten - sei es bei eBay oder sonst wo - muss unbedingt auf diese Kriterien geachtet werden. Die optische Gestaltung mag wichtig sein, die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen ist aber ungleich wichtiger.
Übrigens: Neben der Grundpreisangabe gibt es alleine in der Preisangabenverordnung noch einige weitere Schmankerl, die sich der Anbieter von Waren und Dienstleistungen unbedingt zu Herzen nehmen muss.Wir beraten Sie gerne.
Timo Schutt
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
Die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte wurde im Jahr 2003 von Timo Schutt und Thomas Waetke in Karlsruhe gegründet. Seitdem ist diese moderne Anwaltskanzlei mit ihrer konsequenten Ausrichtung auf das Medienrecht und IT-Recht ein zuverlässiger Partner für Unternehmer und Unternehmen.
Heute vertreten neben den beiden Gründern ein Team von Anwälten und Fachangestellten eine Philosophie der Offenheit, der Transparenz und der Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden. Deshalb finden die Mandanten von Schutt, Waetke Rechtsanwälte aufeinander abgestimmte Rechtsschwerpunkte und weitere dazu passende Dienstleistungen.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte schaffen als Partner und Berater in allen Rechtsangelegenheiten Freiräume und Handlungssicherheit.
Die Schwerpunkte der Medienkanzlei liegen im Internetrecht, EDV-Recht, Eventrecht, Markenrecht, Musikrecht, Verlagsrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte wurde im Jahr 2003 von Timo Schutt und Thomas Waetke in Karlsruhe gegründet. Seitdem ist diese moderne Anwaltskanzlei mit ihrer konsequenten Ausrichtung auf das Medienrecht und IT-Recht ein zuverlässiger Partner für Unternehmer und Unternehmen.
Heute vertreten neben den beiden Gründern ein Team von Anwälten und Fachangestellten eine Philosophie der Offenheit, der Transparenz und der Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden. Deshalb finden die Mandanten von Schutt, Waetke Rechtsanwälte aufeinander abgestimmte Rechtsschwerpunkte und weitere dazu passende Dienstleistungen.
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Datum: 05.12.2011 - 12:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 533792
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Stadt:
Karlsruhe - Durlach
Kategorie:
Internet-Portale
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