Kinder von Samenspendern
Feststellung der genetischen Vaterschaft über DNA-Vaterschaftstest
Viele Paare entscheiden sich für eine Samenspende, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen, seien es nun ungewollt kinderlose heterosexuelle Paare oder Paare, die eine vorhandene Erbkrankheit nicht auf eigene Kinder übertragen wollen. Aber auch homosexuelle Paare könnten sich einer Samenspende bedienen.
In Deutschland sollen seit 1970 ca. 100.000 Kinder geboren worden sein, die Kinder von anonymen Samenspendern sind. Die Samenbanken verpflichten sich, die Identität von Spendern vertraulich zu behandeln, dokumentieren diese aber sicher. Unter verschiedenen Bedingungen sind die Samenbanken jedoch verpflichtet, die Identität des Spenders offen zu legen, z.B. bei gerichtlichen Vaterschaftsfeststellungsverfahren oder bei der Vermeidung von Erbkrankheiten oder inzestuösen Partnerschaften.
Wer sich also dafür einscheidet, Samenspender zu werden, kann nicht sicher sein, dass er nicht Jahre später im Rahmen eines Vaterschaftstestes als der genetische Vater eines Kindes identifiziert wird, das von seinen sozialen Eltern über die Tatsache der Samenspende aufgeklärt wurde und als Erwachsene/r den leiblichen Vater kennen lernen möchte. Auch sollten sich potentielle Spender informieren, welche Unterhaltungspflichten sie gegenüber den anonym gezeugten Kindern im Falle eines Falles haben könnten oder welche Erbberechtigung diese geltend machen könnten (bzw. wie die jeweilige Samenbanken diese Themen juristisch regelt). Die rechtlichen Grundlagen variieren von Land zu Land; in einigen Ländern ist die anonyme Samenspende untersagt.
Während die Spendenempfänger und Samenspender als Erwachsene bewußt Entscheidungen getroffen haben, müssen die gezeugten Kinder im Erwachsenenalter oder aufgrund besonderer Umstände schon im Kindesalter mit den Folgen dieser Entscheidungen leben und damit fertig werden, dass sie Kinder anonymer Väter sind – sollten sich die sozialen Eltern dazu entschieden haben oder dazu gezwungen sein, dies offen zu legen. Es ist menschlich nachvollziehbar, dass diese Erkenntnis schwere Identitätskrisen zur Folge haben kann, wird doch das ganze bisherige Leben in ein anderes Licht gestellt und die Frage der genetischen Herkunft aufgeworfen.
Es bleibt nur der steinige Weg einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung über die Herausgabe der Identität des Spenders und einen DNA-Vaterschaftstest, um den leiblichen Vater zu identifizieren und kennen zu lernen.
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Datum: 10.07.2008 - 15:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 53381
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Ansprechpartner: Mühlhans, Christine
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Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 10.07.2008
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