Deutsche Rentenversicherung Bund: ELENA-Verfahren eingestellt
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Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises ist am 03.12.2011 in
Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Pflicht der
Arbeitgeber, monatliche Meldungen zu Entgeltdaten im ELENA-Verfahren
an die Zentrale Speicherstelle zu erstatten.
Die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelte
Zentrale Speicherstelle nimmt seit diesem Zeitpunkt keine
Entgeltmeldungen der Arbeitgeber im ELENA-Verfahren mehr an. Die
Zentrale Speicherstelle hat daher sämtliche
Kommunikationsverbindungen getrennt.
Alle bisher im ELENA-Verfahren gespeicherten Daten werden jetzt
unverzüglich gelöscht.
Pressekontakt:
Redaktion:
Dr. von der Heide
Tel.: 030 865 89178
Fax: 030 865 27379
Mail: pressestelle@drv-bund.de
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Datum: 05.12.2011 - 16:02 Uhr
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Politik & Gesellschaft
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