Bundesinnenminister legt Nationales-Waffenregister-Gesetz vor
ID: 535298
Bundesinnenminister legt Nationales-Waffenregister-Gesetz vor
Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern vorgeleg-ten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Nationalen Waffenregisters (NWRG) beschlossen. Es dient der Speicherung und Übermittlung von Daten, die erforderlich sind, um erlaubnispflichtige Schusswaffen sowie waffenrechtliche Erlaubnisse, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen oder Verbote Personen zuordnen zu können. Registerbehörde ist das Bundesverwaltungsamt. Die praktische Errichtung des Nationalen Waffenregisters ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kom-munen.
"Durch die Errichtung des Nationalen Waffenregisters werden die Daten aus den fast 600 örtlichen Waffenbehörden zusammen geführt. Das schafft eine neue Qualität", erklärte Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich nach der Kabinettssitzung. "Zudem setzen wir die EU-Vorgaben bereits zwei Jahre früher in deutsches Recht um. Wichtig ist die Kontrolle der Pflichten der Waffenbesitzer."
Weiter erklärte der Bundesinnenminister:
"Wenngleich ein deutschlandweites Waffenregister per se keine Amoktaten verhindern kann, ist umso entscheidender, dass wir gemeinsam die Möglichkeiten des Staates ausschöpfen. Der Speichergrund im Nationalen Waffenregister liegt in der potentiellen Gefährlichkeit von Schusswaffen und erlaubt daher umfangreichere Auswertungsmöglichkeiten durch die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden.
Mit dem Aufbau des Nationalen Waffenregisters besteht die einmalige Chance, das Waffenwesen zu modernisieren und die Nutzung vorhandener Informationen grundlegend zu verbessern. Aus verschiedenen historischen Gründen sind heute die Daten in den örtlichen Waffenbehörden sehr heterogen und von nicht hinreichender Qualität. Deutschlandweite Auswertungen sind praktisch unmöglich. Das wird das Nationale Waffenregister ändern.Ich bin daher sehr zuversichtlich, dass mit dem Nationalen Waffenregister nicht bloß Vorgaben der EU umgesetzt werden, sondern dass mittels neu entwickelter harmonisierter Standards ein Modernisierungsschub im Vollzug des Waffenrechts ausgelöst wird. Für die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern wird das Nationalen Waffenregister mit seinen Auskunftsfunktionalitäten eine wesentliche Arbeitserleichterung darstellen."
Der Bundesinnenminister wird morgen (8. Dezember) im Rahmen der Innen-ministerkonferenz (IMK) in Wiesbaden mit seinen Länderkollegen eine ent-sprechende Verwaltungsvereinbarung für die Errichtung einer Fachlichen Leitstelle NWR für alle Nutzer des Registers zeichnen.
Hintergrund: Das Nationale Waffenregister
Alle Mitgliedstaaten der EU haben bis spätestens zum 31.12.2014 ein computergestütztes Waffenregister einzuführen. Mit § 43a des Waffengesetzes wurden die Vorgaben der EU in nationales Recht umgesetzt. Der deutsche Gesetzgeber ist hierbei über die Mindestvorgaben der EU-Waffenrichtlinie hinausgegangen. In zeitlicher Hinsicht ist das Waffenregister früher, nämlich bereits bis zum 31. Dezember 2012 zu errichten.
Das Errichtungsgesetz schafft als bereichsspezifische Rechtsgrundlage die notwendige Regelungen zur Übermittlung der bei den örtlichen Waffenbehör-den bereits vorhandenen Daten an die Registerbehörde und regelt zudem die Voraussetzungen für abfragende Zugriffe.
Das Nationale Waffenregister wird auch als Steuerungsprojekt des IT-Planungsrates (Deutschland Online) geführt und unterliegt der unmittelbaren Verwaltungsmodernisierung.
Sonstige waffenrechtliche Vorschriften werden nicht geändert. Es werden keine neue Daten erfasst, aber sehr wohl die derzeit bei den fast 600 Waffenbehörden vorhandenen, sehr heterogenen Daten standardisiert, bereinigt und die relevanten Eckdaten in einem zentralen Register zusammengefasst. Die Polizeien erhalten erstmals umfassende Aus-wertungsmöglichkeiten.
Mehr Informationen im Internet:
www.bmi.bund.de
www.nationales-waffenregister.de
Verantwortlich: Jens Teschke
Redaktion: Markus Beyer, Dr. Mareike Kutt, Hendrik Lörges, Dr. Philipp Spauschus
Pressereferat im Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
E-Mail: presse@bmi.bund.de
www.bmi.bund.de
Telefon: 030/18681-1022/1023
Fax: + 49 30/18681-1083/1084
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 07.12.2011 - 12:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 535298
Anzahl Zeichen: 4707
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 294 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundesinnenminister legt Nationales-Waffenregister-Gesetz vor"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesministerium des Innern (BMI) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erarbeiteten Migrationsbericht 2014 verabschiedet. Der Bericht, der auf Wunsch des Bundestages jährlich erstellt wird, gibt auf der Grundlage der vorhandenen Daten einen Überblick über das Migrationsgeschehen in Deut
Arbeiten an der EU-Datenschutzreform unmittelbar vor dem Abschluss ...
Gestern Nacht haben sich die drei europäischen Institutionen Rat, Parlament und Kommission über den endgültigen Wortlaut der Datenschutz-Grundverordnung und der Datenschutz-Richtlinie für den Polizei- und Justizbereich geeinigt. Vorausgegangen waren knapp vierjährige Verhandlungen über die Ref
Neues Recht bei Umzug: Bundesmeldegesetz tritt in Kraft ...
Ab Sonntag, 1.11., gilt erstmals ein bundesweit einheitliches Melderecht. Damit entfallen bürokratische Belastungen für die Wirtschaft in Höhe von 117 Mio. Euro. Auch für Bürgerinnen und Bürger gibt es Verbesserungen: Bei der Anmeldung im Bürgeramt nach dem Umzug kann künftig ein voraus
Weitere Mitteilungen von Bundesministerium des Innern (BMI)
Rüstungsexportbericht für das Jahr 2010 ...
Die Bundesregierung hat heute den Rüstungsexportbericht für das Jahr 2010 gebilligt. Sie hält an den strengen Regeln der Exportkontrolle unverändert fest. Genehmigungen wurden erst nach eingehender Prüfung im Einzelfall erteilt, nachdem sichergestellt wurde, dass deutsche Rüstungsgüter nich
Unangemessene Äußerungen von Rentsch (FDP) gegenüber Merkel - GRÜNE fordern Distanzierung des Hessischen Landtags ...
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für die Plenarsitzung in der kommenden Woche einen Antrag vorgelegt, durch den sich der Hessische Landtag von den "unangemessenen Äußerungen" des FDP-Fraktionsvorsitzenden Florian Rentsch gegenüber Bundeskanzlerin Merkel distanzier
Demokratie ist ohne Religionsfreiheit nicht zu machen ...
Den Freiheitsrechten volle Geltung verschaffen Morgen beginnt die Palmenaktion 2011/12 "Religionsfreiheit im Arabischen Frühling", eine Initiative des Kongresses "Christenverfolgung heute". Dazu erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-B
Bundeskanzlerin Angela Merkel sandte dem belgischen Premierminister, Elio di Rupo, folgendes Glückwunschschreiben ...
Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, teilt mit: Sehr geehrter Herr Premierminister, zu Ihrer Ernennung zum Premierminister des Königreichs Belgien gratuliere ich Ihnen herzlich. Für Ihre Arbeit als Premierminister wünsche ich Ihnen zum Wohle Ihres Landes Erfolg und eine glückl




