Montgomery:Ärzte dürfen nicht Berufsgeheimnisträger zweiter Klasse sein
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Richter des Bundesverfassungsgerichtes dem Vertrauensschutz bei
Strafanwälten mehr Bedeutung beimessen, als der Integrität des
Patienten-Arzt-Verhältnisses. Mit Befremden haben wir deshalb zur
Kenntnis genommen, dass Ärzte höchstrichterlich zu
Berufsgeheimnisträgern zweiter Klasse degradiert werden." So
kommentierte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Frank
Ulrich Montgomery, den heute veröffentlichten Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung der Telefonüberwachung
mutmaßlicher Straftäter. Die Karlsruher Richter hatten mehrere
Verfassungsbeschwerden gegen die seit 2008 geltenden Vorschriften des
Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung
zurückgewiesen und den seither eingeschränkten Vertraulichkeitsschutz
für bestimmte Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Journalisten oder
Steuerberater bei Ermittlungen als verfassungskonform befunden.
"Ärzte und ihre Patienten laufen nach dem Beschluss weiterhin
Gefahr, Ziel staatlicher Lauschangriffe zu werden", warnte der
BÄK-Präsident. Abhörverbote, Verschwiegenheitspflicht und
Zeugnisverweigerungsrechte gehörten aber zu den unabdingbaren
Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung. Diese erst garantierten
das für die Patienten-Arzt-Beziehung so wichtige
Vertrauensverhältnis, das ohne staatliche Beeinflussung und Furcht
vor Abhörmaßnahmen aufgebaut werden müsse. "Die Kommunikation mit
Ärzten sollte deshalb genauso vor staatlicher Überwachung geschützt
werden, wie die mit Seelsorgern, Strafverteidigern und Abgeordneten.
Wir fordern die Politik auf, den Lauschangriff auf uns Ärzte zu
stoppen", sagte Montgomery.
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Datum: 07.12.2011 - 17:33 Uhr
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