Keine Knete verschenken - Steuererklärung für Studenten lohnt sich
Bochum. Wer als Student aufgrund seines geringen Einkommens keine Lohnsteuer zahlt, kann Aufwendungen während des Studiums dennoch steuerlich geltend machen. Darauf weist das in Bochum erscheinende, bundesweite Magazin UNICUM BERUF hin.
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Die Unternehmensgruppe UNICUM besteht aus dem UNICUM Verlag, der fünf Zeitschriften und unter http://www.unicum.de ein Internetportal für Abiturienten, Studenten sowie Berufseinsteiger anbietet, und der Unicum Marketing GmbH, die sich auf Below-the-Line-Marketingmaßnahmen im Schul- und Hochschulbereich spezialisiert hat. Weitere Infos unter http://www.unicum-verlag.de und http://www.unicum-marketing.de.
UNICUM Verlag GmbH
Uwe Heinrich
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Ferdinandstraße 13
44789 Bochum
Telefon: 0234-96151-51
E-Mail: heinrich(at)unicum-verlag.de
Datum: 14.07.2008 - 16:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 53602
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Uwe Heinrich
Stadt:
44789 Bochum
Telefon: 0234-96151-51
Kategorie:
Bildung & Beruf
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 14.07.2008
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